Bauwirtschaft

EU AI-Act – Müssen Betriebe ihre Mitarbeiter schulen?

Der seit August vergangenen Jahres  geltende EU AI-Act setzt europaweit verbindliche KI-Regeln. Aktuell führt vor allem die Schulungspflicht zu Nachfragen und Verunsicherung durch irreführende Angebote.

Die künstliche Intelligenz gewinnt zunehmend an Bedeutung für das Handwerk, worauf der BVN auch in "DIE BAUSTELLE 09-2025" hingewiesen hat. 

Mit dem seit 1. August 2024 geltenden EU AI-Act (KI-Verordnung, kurz: KI-VO) ist dazu ein weiterer Baustein hinzugekommen: Die Verordnung legt erstmals europaweit verbindliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) fest. Besonders das Thema „Schulungspflicht“ sorgt aktuell für Nachfragen – und durch irreführende Angebote leider auch für Verunsicherung.

So wurde uns auch über die Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen signalisiert, dass derzeit verschiedene „Dienstleister“ auf vermeintlich verpflichtende Schulungsmaßnahmen und zweifelhafte Förderprogramme verweisen beziehungsweise Betriebe teilweise in solche Maßnahmen drängen. In entsprechenden Schreiben heißt es sinngemäß, der „neue EU AI-Act verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihre Mitarbeiter im Bereich der Nutzung von KI-Software zu schulen“ – gelegentlich verbunden mit dem Hinweis auf eine angeblich „100-prozentige Förderung“ durch zum Beispiel die Agentur für Arbeit und auf erforderliche Zertifikate. Diese Aussagen sind so nicht korrekt und in jedem Fall irreführend.

Risikoklassifizierung von KI-Anwendungen

Die KI-Verordnung unterscheidet nach dem Risiko, das von einer jeweiligen Anwendung für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte ausgeht. Die rechtlichen Anforderungen basieren auf dieser „Risikoanalyse“. Generative KI-Tools wie ChatGPT, Gemini, Mistral oder Microsoft Copilot gelten laut KI-VO als KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und werden nicht als Hochrisiko-KI eingestuft. Für sie gelten daher deutlich geringere Pflichten.

Allgemeine Pflichten von Arbeitgebern beim Einsatz von KI-Systemen

Unabhängig von der Risikoklasse bestehen für Arbeitgeber – in der KI-VO als Betreiber von KI-Systemen bezeichnet – zwei zentrale Pflichten:

  1. Sicherstellung von KI-Kompetenzen (Artikel 4 KI-VO; gültig seit 2. Februar 2025):
    Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass Beschäftigte, die mit KI-Systemen arbeiten, über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um diese sachkundig und verantwortungsvoll einzusetzen.
  2. Transparenzpflichten (Artikel 50 KI-VO; gültig ab 2. August 2026):
    Wird KI im direkten Kontakt mit Menschen eingesetzt – etwa über Chatbots oder bei Deepfakes –, muss klar erkennbar sein, dass Inhalte KI-generiert sind. Eine Täuschung ist unzulässig.

Was Betriebe wirklich tun sollten

Betriebe sollten zunächst prüfen, ob und in welchem Umfang Mitarbeitende KI-Systeme einsetzen – etwa Chatbots, Angebotsassistenten oder andere automatisierte Anwendungen. In der Praxis handelt es sich dabei fast immer um Anwendungen mit minimalem oder begrenztem Risiko (siehe oben).

Entscheidend ist die Klärung:

  • Tritt das Unternehmen im Hinblick auf die genutzte KI als Betreiber oder als Anbieter auf? (Regelfall: Betreiber)
  • Handelt es sich um ein Hochrisiko-System? (Regelfall: Nein)

Bei Nicht-Hochrisiko-Systemen sind keine formellen Zertifizierungen oder umfassenden Schulungsprogramme vorgeschrieben – eine kurze, betriebsbezogene Sensibilisierung der Anwender ist jedoch empfehlenswert.

Diese kann erfolgen durch:

  • interne Unterweisungen,
  • Online-Schulungen,
  • praxisorientiertes Lernen im Team oder
  • kurze Leitfäden zur sicheren Nutzung.

Eine einfache Dokumentation, wer geschult oder unterwiesen wurde und zu welchem Zweck KI innerbetrieblich eingesetzt wird, ist ausreichend. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt klar: Artikel 4 ist kein Bußgeldtatbestand, sondern ein Appell an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Erst wenn keinerlei Sensibilisierung erfolgt und infolgedessen ein Schaden entsteht, kann dies als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden.

Unser Angebot: Online-Schulung

Für Betriebe, die bereits mit KI arbeiten oder sich gezielt auf den AI-Act vorbereiten möchten, bieten wir in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten KI-Manager eine kompakte Online-Schulung an. Sie vermittelt den Teilnehmern (= Anwender der KI im Unternehmen) die wichtigsten Grundlagen und Praxisbeispiele und schließt mit einem optionalen Teilnahmezertifikat ab. Dieses ist nicht vorgeschrieben, kann aber als Nachweis zur Schulung von KI-Kompetenzen dienen.


Thema: „Der AI-Act in der Umsetzung – Wie KI den beruflichen Alltag beeinflusst und welche Chancen und Risiken sich daraus ergeben“

Wann: Dienstag, 18. November 2025, 10:00 – 11:30 Uhr,
sowie Mittwoch, 3. Dezember 2025, 10:00 – 11.30 Uhr

Inhalte:

  • Überblick über aktuelle KI-Technologien
  • Einsatzmöglichkeiten im beruflichen Kontext
  • Praxisbeispiele und Nutzenbewertung
  • Datenschutz, Urheberrecht und Transparenz
  • Leitlinien für einen verantwortungsvollen Umgang mit KI

Konditionen: 59 Euro p. P. (zzgl. MwSt.)

Anmeldung
für Dienstag, 18. November 2025, 10:00 – 11:30 Uhr 
für Mittwoch, 3. Dezember 2025, 10:00 – 11.30 Uhr

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