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Kostenfreie Webinare zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

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Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verändert die Beschaffung von Bau- und Rohstoffen grundlegend. Nach einem ersten Aufschub sind Handwerksunternehmen ab dem 01. Januar 2026 von neuen Dokumentationspflichten – besonders mit Blick auf Holzprodukte – betroffen und müssen die Rückverfolgbarkeit sowie Sorgfaltspflichten sicherstellen. Kostenfreie Webinare zeigen, wie Sie sich optimal vorbereiten.

Am 15. Oktober (9-10 Uhr) bietet die ZB – Zukunftsperspektive Bau GmbH ein kostenfreies Webinar an, in welchem die Teilnehmer unter anderem erfahren:

  • Welche Produkte betroffen sind – insbesondere Holz- und Kautschukprodukte wie Werkzeugstiele, Gummihandschuhe, Verpackungsmaterialien.
  • Wann Sie als Marktteilnehmer oder Händler gelten und was das konkret für Sie bedeutet.
  • Wie Sie Ihre Pflichten erfüllen – mit praktischen Tipps zur Dokumentation, Rückverfolgbarkeit und Risikobewertung.
  • Wie digitale Tools den Aufwand für Nachweise und Sorgfaltspflicht deutlich reduzieren.

Warum lohnt sich die Teilnahme?

  • Rechtssicherheit: Verstehen Sie, wann und wie Sie betroffen sind.
  • Handlungsfähigkeit: Erfahren Sie, wie Sie Sorgfaltspflichten rechtssicher umsetzen.
  • Effizienz: Lernen Sie Tools kennen, mit denen Sie Nachweispflichten automatisieren können.
  • Bußgelder vermeiden: Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Pflichten.

Zur kostenfreien Anmeldung für das Webinar am 15. Oktober von 9 – 10 Uhr

 

Am 28. Oktober 2025 (16:30-18:00) bietet ein Zusammenschluss diverser Handwerkskammern aus Niedersachsen, NRW, Bayern, Sachsen und Hessen eine ähnlich gelagerte (kostenfreie) Online-Informationsveranstaltung an:

Was erwartet Sie hier?

  • Überblick über die EUDR und ihre Ziele
  • Pflichten für KMU und Handwerksbetriebe
  • Praktische Handlungsempfehlungen zur Umsetzung
  • Fragerunde mit Expertinnen und Experten

Ziel der Veranstaltung: Die Organisatoren möchten die Verantwortlichen in Handwerksbetriebe sensibilisieren und ihnen zeigen, wie sie mit ein wenig Aufwand die Anforderungen erfüllen können – ohne Bürokratiefrust, aber mit klarem Nutzen für den Betrieb und Umwelt.

Zur kostenfreien Anmeldung für das Webinar am 28. Oktober von 16:30-18:00 Uhr

Fazit
Bereits im Winter 2024 wurde der Anwendungszeitpunkt der EUDR auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Inzwischen steht eine weitere, erneute Verschiebung im Raum: Die EU-Kommission hat am 23. September vorgeschlagen, die Verordnung erst ab 2027 verbindlich anzuwenden. Politik und Verbände – darunter Bundesminister Alois Rainer, Bundeskanzler Friedrich März sowie der Zentralverband Deutsches Baugewerbe – drängen zudem auf eine „Null-Risiko-Variante“, die die Dokumentationspflichten für unproblematische Lieferketten erheblich entschärfen würde. Für die Bauwirtschaft und viele mittelständische Betriebe wäre dies eine dringend notwendige Entlastung. Klar ist jedoch: Auch wenn die Einführung weiter hinausgezögert wird, sollten Unternehmen die zusätzliche Zeit nutzen, um ihre Prozesse vorzubereiten – denn die Anforderungen werden kommen.

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