Banküberweisungen werden ab Oktober sicherer
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Banken müssen künftig prüfen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, der zur IBAN gehört.
Diese sogenannte Verification of Payee (VoP) soll Betrugsfälle verhindern und Fehlüberweisungen reduzieren – ein wichtiges Sicherheits-Update für Unternehmen.
Hintergrund: Warum VoP eingeführt wird
Bisher reichte bei SEPA-Überweisungen die korrekte IBAN. Weder BIC noch Empfängername wurden systematisch überprüft. Das machte es Betrügern leicht: Eine gefälschte Rechnung mit dem korrekten Lieferantennamen, aber einer fremden IBAN, konnte ohne Warnsignal überwiesen werden. Auch einfache Tippfehler führten oft zu fehlerhaften Zahlungen.
Mit VoP wird das anders: Name und IBAN müssen zusammenpassen.
So funktioniert die Empfängerprüfung
Innerhalb weniger Sekunden nach Absenden einer Überweisung meldet die Bank zurück, ob die Empfängerdaten zusammenpassen:
- Match (grün): Name und IBAN stimmen überein – die Zahlung kann ausgeführt werden.
- Close-Match (gelb): Kleinere Abweichungen liegen vor (z. B. Tippfehler, ähnliche Schreibweise). Die Bank schlägt den korrekten Namen vor.
- No-Match (rot): Name und IBAN passen nicht zusammen – die Überweisung wird blockiert.
Der Zahler kann dann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem freigibt (bei gelbem Signal) oder abbricht. Wie streng Banken hier vorgehen, entscheiden sie selbst.
Haftungsfragen für Unternehmen
Die Haftung verschiebt sich:
- Bei Match: Kommt es dennoch zu einer Fehlüberweisung, haftet die Bank.
- Bei Close-Match oder No-Match: Das Unternehmen trägt selbst die Verantwortung, wenn es die Zahlung trotzdem freigibt.
Wichtig für den Zahlungsverkehr in der Bauwirtschaft:
- Bei Sammelüberweisungen kann auf die Empfängerprüfung verzichtet werden („Opt-Out“). In diesem Fall haftet das Unternehmen selbst.
- Achtung: Enthält eine Sammelüberweisung einen fehlerhaften Datensatz, wird die gesamte Datei nicht ausgeführt. Eine Teilausführung ist nicht möglich.
Mögliche Auswirkungen
- Unternehmen müssen damit rechnen, dass sich Zahlungen verzögern können – etwa wenn Kunden durch ein „Close-Match“ verunsichert sind oder den Vorgang abbrechen.
- Positiv: Zusätzliche Entgelte oder Gebühren für diesen Service sind laut EU-Verordnung nicht vorgesehen.
Wie sich Bauunternehmen jetzt vorbereiten können:
Stammdatenpflege im Zahlungsverkehr
- Lieferantenstammdaten prüfen: IBANs und Empfängernamen müssen exakt mit den Bankdaten übereinstimmen.
- Abweichungen vermeiden: Auch kleine Schreibfehler oder alte Kontodaten können künftig zu Verzögerungen führen.
Interne Prozesse anpassen
- Klären Sie, wer im Unternehmen auf „Close-Match“-Meldungen reagieren darf
- Definieren Sie Prozesse, wie mit blockierten Zahlungen („No-Match“) umgegangen wird.
Zahlungseingänge absichern
- Prüfen Sie, ob der bei Ihrer Bank hinterlegte Kontoinhabername mit Ihrem offiziellen Firmennamen übereinstimmt.
- Wenn Sie im Geschäftsverkehr einen anderen Namen verwenden, fragen Sie Ihre Bank nach der Möglichkeit, einen Handelsnamen zu hinterlegen.
- Weisen Sie Ihre Kunden klar darauf hin, welchen Namen sie als Zahlungsempfänger verwenden sollen.
Fazit:
Die neue Empfängerprüfung macht den Zahlungsverkehr sicherer, stellt Unternehmen aber auch vor organisatorische Aufgaben. Wer seine Stammdaten jetzt überprüft und interne Abläufe anpasst, vermeidet Zahlungsverzögerungen und reduziert das Risiko von Fehlüberweisungen.