Minimierung der Belastungen durch Motorabgase bei Glättarbeiten
Neue Grenzwerte und Übergangsfrist für den Einsatz in Hallen
Um den abgesenkten Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid (CO) einzuhalten, haben die BG BAU, die Bundesfachgruppe Estrich und Belag im ZDB, der Bundesverband Estrich und Belag e.V. sowie die IG Bau gemeinsam die Branchenlösung „Minimierung der Belastungen durch Motorabgase bei Glättarbeiten“ entwickelt.
Die Branchenlösung beschreibt wichtige Schutzmaßnahmen beim Einsatz von benzinbetriebenen Glättmaschinen. Sie zeigt auf, welche Arbeitsmittel und Verfahren Unternehmen verwenden können, um die CO-Emissionen zu reduzieren und den Arbeitsplatzgrenzwert zuverlässig einzuhalten.
Wichtige Regelungen im Überblick:
- In vollständig oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen dürfen keine benzinbetriebenen Glättmaschinen eingesetzt werden – weder mit noch ohne Katalysator.
- Für Arbeiten in Hallen gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.
- Ab dem 1. Januar 2029 ist der Einsatz benzinbetriebener Glättmaschinen mit Katalysator in Hallen nicht mehr erlaubt.
Die Branchenlösung richtet sich an Bauunternehmen, Planende, Auftraggeber sowie Hersteller von Geräten. Sie soll dabei unterstützen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Belastung durch CO-Abgase am Arbeitsplatz wirksam zu verringern.
Weiterführende Informationen und die Branchenlösung finden Sie hier.