Kennzeichnung im ÜH-Verfahren bei beplankten Elementen erforderlich
Mit der Einführung der DIN 1052 „Holzbauwerke – Herstellung und Ausführung von Holzbauwerken – Teil 11: Vorgefertigte Wand-, Decken- und Dachelemente – Anforderungen an die Herstellung” steht erstmals eine Produktnorm zur Verfügung, welche die Anforderungen an die Herstellung vorgefertigter Holztafelelemente festlegt und klare Vorgaben zur Eigen- und Fremdüberwachung sowie zur Zertifizierung der Hersteller macht.
Wir wollen hiermit die Betriebe darauf aufmerksam machen, dass die Herstellung aller Elemente – auch der einseitig beplankten – der Kennzeichnung im ÜH- oder ÜZ-Verfahren bedürfen.
Dem VNZ und darüber Holzbau Deutschland angeschlossenen Betrieben steht das im Mai hierzu erschienene Merkblatt in der Infoline von Holzbau Deutschland zur Verfügung. Das Merkblatt finden VNZ-Mitgliedsbetriebe unter > Fachgruppe > Verband Niedersächsischer Zimmermeister > weiterführende Links > Infoline Holzbau Deutschland: Bund Deutscher Zimmermeister