Allgemeinverbindlicherklärung beantragt: Tarifverträge für das Baugewerbe im Bundesanzeiger veröffentlicht
Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Allgemeinverbindlicherklärung zentraler Bau-Tarifverträge beantragt. Die entsprechenden Anträge wurden nun im Bundesanzeiger vom 30. Juni 2025 veröffentlicht.
Damit ist der Weg frei für eine Allgemeinverbindlichkeit ab dem 1. Juli 2025 – und damit für die verpflichtende Geltung der Tarifinhalte auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber im Baugewerbe.
Im Einzelnen geht es um die Allgemeinverbindlicherklärung folgender Tarifverträge in ihrer jeweils aktuellen Fassung:
- Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)
Ursprungsfassung vom 28. September 2018, zuletzt geändert durch Tarifverträge vom 29. Januar 2021, 7. Januar 2022, 10. November 2022, 13. Dezember 2023 und 18. Juni 2025. - Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV)
Ursprungsfassung vom 28. September 2018, zuletzt geändert durch Tarifverträge vom 24. August 2020, 10. November 2022 und 18. Juni 2025. - Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau)
Ursprungsfassung vom 28. September 2018, zuletzt geändert durch Tarifverträge vom 7. Januar 2022, 13. Dezember 2023 und 18. Juni 2025.
Mit der Veröffentlichung der AVE-Anträge beginnt das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren. Die Allgemeinverbindlicherklärung kann frühestens rückwirkend ab dem Tag der Bekanntmachung, also dem 30. Juni 2025, erteilt werden. In der Praxis erfolgt die Umsetzung durch die SOKA-BAU zum nächsten Monatsersten – das ist in diesem Fall der 1. Juli 2025.
Insbesondere relevant sind die Tarifverträge für alle Betriebe der Bauwirtschaft, da über die Allgemeinverbindlicherklärung auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren sowie zur Zahlung der tariflichen Beiträge zur Berufsbildung und Altersversorgung verpflichtet werden.
Die Allgemeinverbindlicherklärung ist ein bewährtes Instrument zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen und brancheneinheitlicher Sozialstandards. Sie schützt tarifgebundene Betriebe vor Nachteilen und stärkt das Tarifvertragssystem in der Bauwirtschaft.
Sobald das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Anträge entschieden hat, werden wir über das Ergebnis informieren.