Arbeitsschutz aktuell: Neue DGUV Vorschrift 2 für Bauwirtschaft ab 2026/2027
Änderungen zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung angekündigt.
Im Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat sich etwas getan: Ende 2024 wurde der Mustertext der DGUV Vorschrift 2 grundlegend überarbeitet. Diese Vorschrift regelt unter anderem die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen – also insbesondere die Aufgaben und Qualifikationen von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzten.
Ziel der Neufassung ist es, die Vorschrift klarer, verständlicher und damit besser umsetzbar zu machen. Die DGUV hat hierfür den allgemeinen Mustertext überarbeitet. Die konkrete Umsetzung und Inkraftsetzung obliegt nun den einzelnen Unfallversicherungsträgern – also zum Beispiel den Berufsgenossenschaften.
Während einige Unfallversicherungsträger – etwa die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) – die neue Vorschrift bereits eingeführt haben, gilt für Unternehmen der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen weiterhin die bisherige Fassung der DGUV Vorschrift 2. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) wird die neue Version voraussichtlich erst zum Jahr 2027 in Kraft setzen. Bis dahin besteht für Bauunternehmen keine Notwendigkeit, bestehende Strukturen oder Abläufe in diesem Bereich anzupassen.
Für die Einführung der neuen Vorschrift ist bei der BG BAU eine Änderung ihrer Satzung erforderlich. Diese muss wiederum durch die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt werden – ein Prozess, der voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlossen sein wird. Die Inkraftsetzung ist daher für Anfang 2027 geplant.
Die BG BAU hat angekündigt, ihre Mitgliedsunternehmen im Laufe des Jahres 2026 rechtzeitig und ausführlich über die neuen Regelungen – insbesondere die bauspezifischen Aspekte – zu informieren. Auch wir werden unsere Mitgliedsunternehmen selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
Wer sich bereits jetzt mit den Inhalten der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 vertraut machen möchte, dem sei der Beitrag „ Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 – verständlicher, zielgerichteter, moderner“ im DGUV forum 1/2025 empfohlen.
Für Unternehmen der Bauwirtschaft bleibt vorerst alles beim Alten – aber es lohnt sich, die anstehenden Änderungen im Blick zu behalten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.