Arbeit und Soziales

Mindestlohnkommission empfiehlt moderaten Anstieg – politischer Druck bleibt hoch

Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 eine neue Empfehlung zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt.

Ab dem 1. Januar 2026 soll der Mindestlohn auf 13,90 Euro, ab dem 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen. Dies entspricht einer zweistufigen Erhöhung um zunächst 8,4 Prozent, anschließend um weitere 5,0 Prozent.

Die Empfehlung wurde von der Kommission einstimmig beschlossen und wird mit vollständiger Begründung auf der offiziellen Internetseite der Mindestlohnkommission (www.mindestlohnkommission.de) veröffentlicht. Die Umsetzung erfolgt durch eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung – ein formaler Akt, der keiner Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Im Vorfeld der Entscheidung war intensiv diskutiert worden, ob sich die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns künftig an einem europäischen Richtwert orientieren soll – konkret an 60 Prozent des Medianlohns. Die EU-Mindestlohnrichtlinie sieht eine solche Orientierung vor. Allerdings steht ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Primärrecht in Frage. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat die Richtlinie als möglicherweise europarechtswidrig eingestuft, da der EU in diesem Bereich die Gesetzgebungskompetenz fehle.

Ungeachtet dessen hat die Mindestlohnkommission das Medianlohn-Kriterium in ihre Geschäftsordnung aufgenommen – ein Schritt mit Signalwirkung, aber ohne unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit.

Die empfohlene Höhe des gesetzlichen Mindestlohns liegt weiterhin unterhalb der niedrigsten Bautariflöhne. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Erhöhung Druck auf die Marktlöhne insgesamt ausübt. Gerade Betriebe, die Beschäftigte bislang an der Schwelle zum Mindestlohn entlohnen, könnten sich gezwungen sehen, ihre Lohnstrukturen anzupassen. Dies kann sich – mittelbar – auch steigernd auf Baukosten auswirken.

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