Barrierefreie Webseiten: Was Handwerksbetriebe ab Juni 2025 wissen müssen

Ab dem 29. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre Webseiten barrierefrei gestalten – auch Handwerksbetriebe. Das verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Dies bedeutet, dass Webseiten für alle Menschen zugänglich sein müssen, einschließlich Menschen mit Behinderungen. 

Für wen gilt das Gesetz? 

Das Gesetz betrifft Unternehmen, die: 

  • mehr als 10 Mitarbeitende haben oder 
  • mehr als zwei Millionen Euro Umsatz im Jahr erzielen. 

Kleinere Betriebe sind zunächst ausgenommen, sollten jedoch trotzdem überlegen, ihre Webseite barrierefrei zu gestalten, um weiterhin möglichst viele Kunden zu erreichen.

"Das Gesetz verpflichtet darüber hinaus Betreiber von Webseiten zur barrierefreien Gestaltung des Webauftritts, sofern darauf B2C-E-Commerce-Angebote, beispielsweise B2C-Online-Shops oder Buchungen von B2C-Handwerksleistungen, dargestellt werden. Firmenwebseiten von Handwerksbetrieben sind somit grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Vorschriften betroffen, sofern der Webauftritt solche Angebote umfasst.” (Quelle: ZDH)

Was bedeutet „barrierefrei“? 

Eine barrierefreie Webseite ist für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen zugänglich. Dies bedeutet, dass sie: 

  • Texte zu Bildern enthält, damit auch Menschen mit Sehbehinderungen sie verstehen können, 
  • eine einfache und klare Struktur aufweist, 
  • auch auf Smartphones und Tablets gut nutzbar ist, 
  • Untertitel bei Videos bietet. 

Warum ist das wichtig? 

Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern macht Ihre Webseite insgesamt benutzerfreundlicher. Eine barrierefreie Webseite erreicht mehr potenzielle Kunden und verbessert die allgemeine Zugänglichkeit Ihrer Online-Angebote. 

Was müssen Handwerksbetriebe tun? 

  1. Prüfen Sie Ihre Webseite: Nutzen Sie Online-Tools wie WAVE oder Google Lighthouse, um die Barrierefreiheit Ihrer Webseite zu testen.
  2. Holen Sie sich Unterstützung: Wenn Sie unsicher sind, ziehen Sie IT-Fachleute hinzu, die Ihnen bei der Umsetzung der Anforderungen helfen können.
  3. Informieren Sie sich: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt, um Handwerksbetriebe bei der Umsetzung der Barrierefreiheit zu unterstützen.

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