Aus- und Weiterbildung

Aktueller Sachstand und Übersicht zu den Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen ab dem 1. August 2026

Neuerungen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung

Diese Neuerungen müssen rechtsverbindlich mit Inkrafttreten der neuen Ausbildungsverordnung am 1. August 2026 umgesetzt werden.

Am 1. August 2026 wird die neue Ausbildungsverordnung für 16 dreijährige und drei zweijährige Bauberufe an drei Lernorten – im Betrieb, in der Berufsschule und in den überbetrieblichen Ausbildungszentren – implementiert.

Seit April 2024 arbeiten über 60 Sachverständige von HDB und ZDB in Zusammenarbeit mit dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) in 16 berufsspezifischen Arbeitskreisen sowie in drei Arbeitskreisen zur Facharbeiterausbildung und einem Lenkungsausschuss intensiv an der Entwicklung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen.

Die Pflicht- und Wahlwochen sind im Rahmen der Neuordnung wie folgt aufgeteilt:

Pflichtwochen:

2-jährige Berufe: 24 Wochen verpflichtende überbetriebliche Ausbildung

  • 1. Ausbildungsjahr: 13 Wochen
  • 2. Ausbildungsjahr: 11 Wochen

3-jährige Berufe: 30 Wochen verpflichtende überbetriebliche Ausbildung

  • 1. Ausbildungsjahr: 13 Wochen
  • 2. Ausbildungsjahr: 11 Wochen
  • 3. Ausbildungsjahr: 6 Wochen

Wahlwochen:

(Entscheidung über die Wahrnehmung der Wahlwochen obliegt dem Betrieb):

2-jährige Berufe: 5 Wochen

  • 1. Ausbildungsjahr: 3 Wochen
  • 2. Ausbildungsjahr: 2 Wochen

3-jährige Berufe: 9 Wochen

  • 1. Ausbildungsjahr: 3 Wochen
  • 2. Ausbildungsjahr: 2 Wochen
  • 3. Ausbildungsjahr: 4 Wochen

Für jeden Beruf wurden die Pflicht- und Wahlwochen anhand der Berufsbildpositionen des Ausbildungsrahmenplans definiert, und es wurde ein strukturiertes Gerüst für die Ausbildungsjahre erarbeitet.

Enge Abstimmungen zwischen den Arbeitskreisen und dem Lenkungskreis haben in diesem Prozess stattgefunden.

Bei Fragen oder weiteren Anliegen steht Ihnen Frau Karn (karn@zdb.de) aus der Abteilung Berufsbildung gern zur Verfügung.

 

Quelle: ZDB

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