Digitale Meldung des Lohnnachweises
Bis zum 16. Februar müssen Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ihren Lohnnachweis für 2024 digital übermitteln. Damit wird einmal im Jahr der aktuelle Beitrag berechnet. Bei verspäteter oder unterlassener Meldung wird die BG BAU eine Schätzung der Entgelte vornehmen.
Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen müssen der BG BAU einmal im Jahr die Anzahl ihrer Beschäftigten, das an sie gezahlte Arbeitsentgelt sowie die geleisteten Arbeitsstunden melden. Mit dem digitalen Lohnnachweis sind die Daten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzugeben, also auch für Aushilfen, Teilzeitkräfte und Auszubildende. Nachweispflichtig sind Arbeitsentgelte bis zu einer Höhe von 84.840 Euro je versicherte Person. Für Unternehmen, die im vergangenen Jahr keine Beschäftigten hatten, entfällt die Meldepflicht.
Es gibt zwei Möglichkeiten, den Lohnnachweis zu übermitteln: Entweder über das eigene Entgeltabrechnungsprogramm oder über die zertifizierte Ausfüllhilfe SV-Meldeportal. Wichtig: Vor der Abgabe des elektronischen Lohnnachweises muss mit dem Stammdatenabruf ein automatisierter Abgleich der hinterlegten Unternehmensdaten durchgeführt werden.
Meldefrist nicht verpassen
Spätestens bis zum 16. Februar müssen die Daten für das Beitragsjahr 2024 bei der BG BAU eingehen. Liegt der elektronische Lohnnachweis nicht oder nicht vollständig zum Ablauf der Frist vor, wird die Höhe der Arbeitsentgelte geschätzt und die Schätzung der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.
Hintergrund Beitragsbescheid
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Das bedeutet, dass nach Ablauf eines Kalenderjahres alle Aufwendungen des Vorjahres erfasst und nach Abzug der Verwaltungseinnahmen auf die beitragspflichtigen Unternehmen umgelegt werden.