Arbeit und Soziales

Sozialversicherung: Maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025.

Nachstehend werden die wichtigsten Rechengrößen der Sozialversicherung und der SOKA-BAU für das Jahr 2025 aufgeführt.

Sozialversicherungen
Mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 wurde am 27. November 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Beitragsbemessungsgrenzen:
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Arbeitslosenversicherung und die allgemeine Rentenversicherung steigt auf jährlich 96.600,00 Euro, monatlich 8.050,00 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung wurde angehoben auf jährlich 66.150,00 Euro, monatlich 5.512,50 Euro.

Bezugsgrößen:
Die Bezugsgrößen verändern sich bundeseinheitlich auf 44.940,00 Euro jährlich, 3.745,00 Euro monatlich.

Beitragssätze:

•    Pflegeversicherung: 3,6 Prozent
•    Pflegeversicherungs-Zuschlag für Kinderlose (Arbeitnehmeranteil): 0,60 Prozent
•    Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent
•    Rentenversicherung: 18,6 Prozent
•    Knappschaftliche Rentenversicherung: 24,7 Prozent
•    Krankenversicherung:
•    allgemeiner Beitragssatz: 14,6 Prozent
•    durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 2,5 Prozent


Höchstzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung:
•    Krankenversicherung: 471,32 Euro
•    Pflegeversicherung (bundeseinheitlich außer Sachsen): 99,23 Euro
•    Pflegeversicherung (Bundesland Sachsen): 71,66 Euro

U1-Umlage (Arbeitgeberaufwendungen für Krankheit):
1,1 Prozent

U2-Umlage (Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft):
0,24 Prozent

Insolvenzgeldumlage:
Die „Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2025“ wird voraussichtlich nicht mehr in Kraft treten. Deswegen wird der Umlagesatz anders als 2024 nicht auf 0,06 Prozent abgesenkt werden, sondern bei 0,15 Prozent liegen.

Künstlersozialabgabe:
Abgabesatz: 5 Prozent

Sachbezugswerte 2025:
Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom BMAS erlassen wird. Für die Sachbezüge 2025 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2023 bis Juni 2024 maßgeblich. Auf dieser Grundlage wurden die ab 1. Januar 2025 geltenden Werte wie folgt festgelegt:  

Der Wert für Verpflegung beträgt kalendertäglich 11,10 Euro
Frühstück 2,30 Euro (kalendertäglich),
Mittag- und Abendessen jeweils 4,40 Euro (kalendertäglich).

Der Wert für Mieten und Unterkunft beträgt 9,40 Euro kalendertäglich.

Gesetzlicher Mindestlohn:
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 12,82 Euro/Std.

Geringfügigkeitsgrenze:
Die Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) liegt bei 556,00 Euro.

Winterbeschäftigungsumlage:
Sie beträgt insgesamt 2,0 Prozent (1,2 Prozent Arbeitgeber, 0,8 Prozent Arbeitnehmer).

SOKA-BAU-Beiträge:
für gewerbliche Arbeitnehmer

•    Urlaubskassenverfahren: 15,1 Prozent
•    Berufsbildungsverfahren: West und Ost 2,2 Prozent, Westteil Berlin 1,65 Prozent, Ostteil Berlin 1,65 Prozent
•    tarifliche Altersvorsorge: West 3,2 Prozent, Ost 1,4 Prozent

für Angestellte:
•    Berufsbildungsverfahren: 18,00 Euro
•    tarifliche Altersvorsorge: West und Westteil 67,00 Euro, Ost und Ostteil Berlin 35,00 Euro

für Auszubildende:

• tarifliche Altersvorsorge: 20,00 Euro
• Berufsbildungsverfahren: 18,00 Euro
• tarifliche Altersvorsorge: West und Westteil 67,00 Euro, Ost und Ostteil Berlin 35,00 Euro

für Auszubildende:
• tarifliche Altersvorsorge: 20,00 Euro

 

 

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