Arbeitgebervertreter protestieren gegen die politische Einmischung bei der Mindestlohnfestsetzung

Die Arbeitgeberspitzenverbände haben in einem Brief an Bundesarbeitsminister Heil scharf gegen seine Einmischung in die Neufestsetzung des gesetzlichen Mindestlohns protestiert. 

Bundesarbeitsminister Heil hatte in Presseverlautbarungen ausgedrückt, dass er eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 15,00 Euro erwarte. Er hatte dies damit begründet, dass im Rahmen der Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns sich an der Entwicklung des sog. Medianlohns orientieren müsse; die EU-Mindestlohnrichtlinie sehe hierfür als Referenzwert 60 Prozent des Medianlohns vor.

In dem gemeinsamen Schreiben machen die Verbände klar, dass dieses Vorgehen des Arbeitsministers ein Eingriff in die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission sei und sich Vorgaben der Exekutive hinsichtlich der zukünftigen Entscheidung der Mindestlohnkommission verbieten würden. Der Brief weist den Minister außerdem darauf hin, dass die von ihm angeführte Begründung der Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie nicht tragfähig sei. Denn die EU-Mindestlohnrichtlinie sieht eine solche zwingende Übernahme des Referenzwertes von 60 Prozent des Bruttomedianlohns definitiv nicht vor. Vielmehr seien durch die bisherigen Vorschriften des Mindestlohngesetzes sowie die Verfahrensordnung der Mindestlohnkommission die Vorgaben der Mindestlohnrichtlinie, soweit sie zwingend sind, bereits umgesetzt.

Das Schreiben macht zudem klar, dass die Aktion des Bundesarbeitsministers als Beitrag zu einem „politisch motivierten Überbietungswettbewerb“ zu verstehen ist. Das Statement führt unter Berufung auf die Amtsvorgängerin von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ‑ die bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns amtierende Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ‑ aus, dass der gesetzliche Mindestlohn kein politisch festgesetzter Mindestlohn sein darf.

 

Das Schreiben an Bundesarbeitsminister Heil finden Sie hier.


Registrierte Mitglieder erhalten Zugriff auf detaillierte Informationen und Dokumente.

Eingeloggt bleiben

Als registriertes Mitglied des BVN stehen Ihnen weitere Informationen und Downloads zur Verfügung.