Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Geplante Anpassungen und Kritik aus dem Baugewerbe
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat den Referentenentwurf für eine Dritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vorgelegt. Ziel ist eine Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate.
Die Verordnung stützt sich auf § 109 Abs. 4 SGB III und ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Ihr Inkrafttreten ist spätestens für den 1. Januar 2025 vorgesehen. Die Ankündigung dieser Maßnahme erfolgte durch Bundeskanzler Olaf Scholz im Anschluss an den sogenannten Stahlgipfel am 9. Dezember 2024. Bemerkenswert ist, dass die Umsetzung weder eine Befassung des Bundestages noch die Zustimmung des Bundesrates erfordert.
Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezugs stößt im Baugewerbe auf Verwunderung. Hintergrund ist, dass die Sozialpartner dieser Branche in diesem Jahr intensive Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geführt hatten. Ziel war es, angesichts der konjunkturellen Krise im Wohnungsbau den Bezug von Kurzarbeitergeld im Baugewerbe mit einer Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu flankieren. Die Finanzierung hätte aus der Rücklage der Winterbauumlage erfolgen können, die deutlich über das notwendige Maß hinaus angewachsen ist. Das BMAS lehnte diesen Vorschlag jedoch ab und führte rechtliche Bedenken an, die nach Einschätzung der Sozialpartner weder vertieft noch nachvollziehbar geprüft wurden.
Aus Sicht des Baugewerbes erscheint die jetzige Entscheidung des BMAS vor allem wahlkampftaktisch motiviert. Zwar könnte auch das Baugewerbe von der Verlängerung profitieren, doch betrifft dies nur wenige Betriebe: Nach aktuellen Daten von SOKA-BAU haben zuletzt lediglich 1.074 Betriebe mit insgesamt 5.520 Beschäftigten konjunkturelles Kurzarbeitergeld beantragt. Die einseitige Priorisierung bestimmter Branchen verdeutlicht erneut, dass das Baugewerbe nicht den Stellenwert genießt, den es verdient. Dabei erfordert der Sinn und Zweck des Kurzarbeitergeldes, konjunkturelle – und nicht strukturelle – Entwicklungen zu unterstützen.
Die Krise im Wohnungsbau wird voraussichtlich anhalten, bis eine neue Bundesregierung die notwendigen Weichen stellt. Ohne entschlossenes Handeln droht ein weiterer Arbeitsplatzabbau im Baugewerbe. Dies würde nicht nur dringend benötigte Kapazitäten vernichten, sondern auch die Herausforderungen des demografischen Wandels und der Zuwanderungsregeln verschärfen. Leidtragende wären nicht zuletzt Wohnungssuchende und Arbeitnehmer, die auf Mobilität angewiesen sind.