Berufsbildungstarifvertrag und Verfahrenstarifvertrag
Die Tarifparteien im Baugewerbe führen derzeit Verhandlungen über die Neufassung des Berufsbildungstarifvertrags und des Verfahrenstarifvertrags.
Bisher haben die Gespräche auf Hauptamtsebene über die Neuabschlüsse dieser Tarifverträge noch keine Einigung erzielt.
Eine Anpassung des Berufsbildungstarifvertrags (BBTV) ist notwendig, um die Erstattungssätze für überbetriebliche Ausbildungszentren zu aktualisieren. Gemäß dem bisherigen Verfahren sollen die Pauschalerstattungssätze gemäß § 24 Abs. 1 BBTV für Ausbildungstagewerke von 50 Euro auf 55 Euro und für Internatstagewerke von 37 Euro auf 41 Euro erhöht werden. Die Höchsterstattungssätze nach § 24 Abs. 2 Buchst. a) BBTV sollen für Ausbildungstagewerke von 71 Euro auf 78 Euro und für Internatstagewerke von 51 Euro auf 56 Euro angehoben werden.
Erfreulicherweise hat die SOKA-BAU signalisiert, dass diese Erhöhungen trotz der entstehenden Mehrkosten keine Erhöhung des Berufsbildungsbeitrags erfordern werden. Die zusätzlichen Kosten könnten durch die zurückhaltende Einschätzung der Bruttolohnentwicklung sowie und vor dem Hintergrund der sinkende Lehrlingszahlen und die hohen Rücklagen des Berufsbildungsverfahrens ohne Beitragserhöhungen finanziert werden.
Wie in früheren Verhandlungen zeigte sich die IG BAU unvorbereitet, sodass viel Zeit aufgewendet werden musste, um der Gewerkschaft die Funktionsweise des Erstattungsverfahrens im Berufsbildungstarifvertrag und die Abrechnungsmodalitäten zu erläutern. Nach zwei Terminen konnte die IG BAU den rechnerischen Anpassungsvorschlägen noch immer nicht zustimmen und brachte erneut das Thema des gewerkschaftlichen Zugangs zu den Ausbildungszentren auf. Zudem stellte sie die Frage, ob die Inanspruchnahme der höheren Erstattungssätze künftig an Tariftreue oder die Einhaltung tarifvertraglicher Vergütungsstandards gekoppelt werden soll.
Auch der Verfahrenstarifvertrag (VTV) war Gegenstand der Gespräche. Hierbei geht es um technische Änderungen, die bereits am 11. April 2024 von Dr. Gerhard Mudrack, dem Vorstand der SOKA-BAU, vorgestellt wurden. Die IG BAU hat diesen Änderungen bisher ebenfalls noch nicht zugestimmt.
Wir werden über den weiteren Verlauf der Verhandlungen informieren.