Tarifpolitik: Berufsbildungstarifvertrag und Verfahrenstarifvertrag
Bislang konnte keine Einigung über die Neuabschlüsse des Berufsbildungstarifvertrages und des Verfahrenstarifvertrages erzielt werden.
Nach wie vor blockiert die IG BAU die Fortschreibung der Tarifverträge zum Berufsbildungs- und Verfahrenstarifrecht. Dabei liegt der Änderungstarifvertrag zum Verfahrenstarifvertrag in vollständig ausgearbeiteter Form vor. Gleiches gilt für den Berufsbildungstarifvertrag, bei dem die Anpassung der Erstattungssätze im Mittelpunkt steht.
Obwohl die IG BAU ihre Forderung nach einer Tariftreueklausel für Berufsbildungszentren inzwischen fallen gelassen hat, besteht sie weiterhin auf einer gravierenden Änderung des § 35 BBTV. Diese Vorschrift hatte bislang firmentarifvertragliche Vereinbarungen über gemeinsame Schulungsveranstaltungen der Tarifvertragsparteien ermöglicht. Nach den Vorstellungen der IG BAU soll der Erstattungsanspruch der Arbeitgeber gegenüber der SOKA-BAU künftig grundsätzlich davon abhängen, dass die überbetriebliche Ausbildung ausschließlich in einem Ausbildungszentrum stattfindet, das sich zur Durchführung gemeinsamer Schulungsveranstaltungen der Tarifparteien verpflichtet hat. Zusätzlich möchte die IG BAU mögliche gewerkschaftliche Zugangsrechte in den Ausbildungszentren erheblich ausweiten. Ein alternativer Vorschlag sieht vor, den erhöhten Erstattungsbetrag von einer entsprechenden Zusage abhängig zu machen oder die Höhe des erhöhten Erstattungssatzes nach dem Grad der Verpflichtung zu differenzieren.
Wir sehen hierin eine Zweckentfremdung des Berufsbildungsverfahrens zu organisationspolitischen Zielen der IG BAU, insbesondere zur Mitgliederwerbung in überbetrieblichen Ausbildungszentren. Dieses Vorgehen belastet sowohl die ausbildenden Betriebe als auch die Ausbildungszentren selbst.
Eine gravierende Folge könnte darin bestehen, dass überbetriebliche Ausbildungszentren gezwungen werden, Kosten, die nicht durch das Erstattungsverfahren gedeckt sind, durch zusätzliche Umlagen von den ausbildenden Betrieben zu finanzieren. Dies würde nicht nur die Betriebe wirtschaftlich unter Druck setzen, sondern auch das Berufsbildungsverfahren insgesamt gefährden.
Derzeit ist unklar, wann und ob eine Einigung erzielt werden kann. Das weitere Vorgehen bleibt abzuwarten.