Neue Meisterprüfung für das Estrichleger-Handwerk
Zum 1. Januar 2026 tritt die neue Meisterprüfungsverordnung für das Estrichleger-Handwerk in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung in den Teilen I und II für das Estrichleger-Handwerk tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft, damit soll den Prüfungsausschüssen ausreichend Zeit der Vorbereitung auf die neuen Regelungen gegeben werden.
Die Verordnung vom 4. November 2024 wurde am 7. November 2024 im Bundesgesetzblatt (Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 344) veröffentlicht.
Mit der Neuordnung wird das Meisterprüfungsberufsbild im Estrichleger-Handwerk aktualisiert und an aktuelle Erfordernisse der Arbeitspraxis angepasst. Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkte stehen künftig besonders im Fokus. Auch der Umgang mit Gefahrstoffen und deren Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz gewinnt an Bedeutung, da insbesondere asbesthaltige Baustoffe und Materialien in vielen Böden etwa in Form von Klebern, Altbelägen oder in Bestands-Estrichen vorhanden sind.