Neue PV-Pflicht ab 2025 bereits jetzt beachten!
Ab 1. Januar 2025 müssen nicht nur Neubauten mit PV-Anlagen ausgestattet werden, sondern auch Bestandsgebäude, sofern eine Dachsanierung, Aufstockung oder Umbau vorgenommen wird.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kunden, mit denen Sie aktuell in Auftragsverhandlungen stehen oder von denen Sie bereits einen Auftrag erhalten haben, darüber zeitnah zu informieren. Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen hat hierzu für die ihm angeschlossenen Betriebe einen Mustertext erarbeitet, den Sie nach Login hier abrufen können.
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