Tarifpolitik: Tarifverträge über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens bleiben ungekündigt
Für die IG BAU bestand bis zum 30. September 2024 erstmals die Möglichkeit, den Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe und den Tarifvertrag 13. Monatseinkommen für die Angestellten des Baugewerbes zum 31. Dezember 2024 zu kündigen. Von diesem Kündigungsrecht hat die Gewerkschaft bislang keinen Gebrach gemacht.
Die Tarifverträge über das 13. Monatseinkommen waren am 30. Januar 2023 ohne weitere Erhöhung des tariflichen 13. Monatseinkommen neu abgeschlossen worden. Im Gegenzug wurde die Zahlung einer steuer- und beitragsfreien Inflationsausgleichsprämie für die Beschäftigten des Baugewerbes vereinbart.
Höhe des 13. Monatseinkommens 2024:
Die geltenden Tarifverträge über die Gewährung des 13. Monatseinkommens im Baugewerbe legen die Höhe im Jahr 2024 fest. Da die Beträge jeweils hälftig mit dem November-Lohn bzw. November-Gehalt und dem April-Lohn bzw. April-Gehalt des Folgejahres auszuzahlen sind, weisen wir auf die für das Jahr 2024 relevante Höhe hin.
- 13. Monatseinkommen für gewerbliche Arbeitnehmer
Das 13. Monatseinkommen für gewerbliche Arbeitnehmer beträgt für die Mitgliedsbetriebe im Verband baugewerblicher Unternehmer Niedersachsen das 54-fache des in der Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifstundenlohns.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrages über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe durch freiwillige Betriebsvereinbarung oder, wenn kein Betriebsrat besteht, durch einzelvertragliche Vereinbarung eine abweichende Höhe vereinbart werden kann. Hierbei darf ein Betrag in Höhe von 500 Euro (Mindestbetrag) nicht unterschritten werden. - 13. Monatseinkommen für Angestellte
Das 13. Monatseinkommen für Angestellte beträgt für die Mitgliedsbetriebe im Verband baugewerblicher Unternehmer Niedersachsen 32 Prozent ihres Tarifgehalts.
Auch hier kann wie bei den gewerblichen Arbeitnehmern eine Absenkung durch freiwillige Betriebsvereinbarung oder, wenn kein Betriebsrat besteht, durch einzelvertragliche Vereinbarung erfolgen. Der Mindestbeitrag in Höhe von 500 Euro bzw. in Niedersachsen darf dabei ebenfalls nicht unterschritten werden. - Auszubildende
Das 13. Monatseinkommen für Auszubildende beträgt in den Mitgliedsbetrieben in Niedersachsen 170 Euro ohne Absenkungsmöglichkeit.
Für Fragen oder weitergehende Auskünfte steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Achim Lange unter 0511 9575722 oder lange@bvn.de gern zur Verfügung.