Die Bundesregierung gibt Informationen zur Arbeitsweise und Ermittlungstätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Bundesregierung hat im Rahmen einer sog. kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag über die Arbeitsweise und Ermittlungstätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Auskunft gegeben. Den diesbezüglichen Ausführungen der Bundesregierung lässt sich auch entnehmen, in welchem Umfang Schwarzarbeit in der Bauwirtschaft in Deutschland ermittelt und sanktioniert wird.
Im Nachfolgenden werden die Zahlen zur gesamten Bauwirtschaft wiedergegeben, da die Angaben der Bundesregierung keine gesonderten Daten für das Bauhauptgewerbe und das Baunebengewerbe enthielten.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat laut Auskunft der Bundesregierung im Jahr 2023 in der Gesamtwirtschaft 48.812 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, davon 7.352 betreffend Unternehmen der Bauwirtschaft. Das entspricht 15 Prozent aller OWi-Verfahren. Die Branche steht damit auf Platz 2 hinter dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (12.589 OWi-Verfahren). Auf Platz 3 folgt das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe mit 3.135 OWi-Verfahren. Alle anderen nicht genannten Branchen zusammen verursachten 25.736 OWi-Verfahren.
Im Baugewerbe konzentrierte sich die Masse der Verstöße auf Verstöße gegen Regelungen für Aufenthaltstitel (2.666) und Meldepflichtverletzungen (1.278), gefolgt von Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (504), Verstößen gegen Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (466) und Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz (375).
Insgesamt wurden in der Gesamtwirtschaft im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung 101.423 Strafverfahren 2023 eingeleitet, davon 10.947 im Baugewerbe (10,8 Prozent). Spitzenreiter in der Bauwirtschaft sind Fälle des illegalen Aufenthalts (4.828), Beitragsbetrug (4.029) und Leistungsmissbrauch (1.780).
Von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden im Jahr 2023 insgesamt 96.075.167,19 Euro an Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge eingezogen, davon 8.980.526,34 Euro in der Bauwirtschaft (9,35 Prozent). Absoluter Spitzenreiter bei den Buß- und Verwarnungsgeldern ist das Speditionsgewerbe mit 53 Mio. Euro, von denen alleine 51 Mio. Euro auf Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beruhen. Weitere hervorstechende Branchen sind Gastronomie und Hotellerie mit knapp 7,9 Mio. Euro Buß- und Verwarngeldern sowie die Landwirtschaft mit 7,1 Mio. Euro.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Bauwirtschaft bei der Schwarzarbeitsbekämpfung einen Schwerpunkt der Ermittlungstätigkeit darstellt. Die „Schwarzen Schafe“ tragen daher erheblich zu einem Negativimage der Branche bei, welches dem Gesetzgeber leider auch Anlass zu strikteren Regulierungen gibt.