SOKA-BAU führt eine neue Beitrags- und Meldebescheinigung ein
Die Sozialpartner des Baugewerbes haben in der Sitzung der SOKA-BAU-Kommission am 30. März 2024 die Einführung einer neuen qualifizierten Beitrags- und Meldebescheinigung (BMB) beschlossen. Diese Bescheinigung soll für Betriebe ausgestellt werden, die zwar ihre tarifvertraglichen Meldungs- und Zahlungsverpflichtungen erfüllt haben, bei denen aber aus den Meldedaten Auffälligkeiten abzuleiten sind.
Künftig erhalten Betriebe mit mindestens fünf gewerblichen Arbeitnehmern und einer hohen Teilzeitquote (mehr als 25 Prozent unter 140 Std.) automatisch die neue BMB. Die in der BMB enthaltenen Daten ermöglichen eine Plausibilisierung. Die normale SOKA-BAU-Bescheinigung (SBB) wird nur noch erzeugt, wenn sich die Teilzeitquote der Arbeitnehmer eines Betriebes unterhalb dieser Grenze bewegt. Die Berechnung erfolgt anhand der gemeldeten Zahl der gewerblichen Arbeitnehmer (Kopfzahl) und der auf diese entfallenen gemeldeten Arbeitsstunden. Die in den vom Baubetrieb an SOKA-BAU gemeldeten lohnzahlungspflichtigen Stunden nicht enthaltenen Zeiten für den gewährten Urlaub werden auf Basis der gemeldeten Urlaubstage und der tariflichen Arbeitszeit hochgerechnet. Die gemeldeten Ausfallstunden wegen Arbeitsunfähigkeit ohne Lohnanspruch bzw. bei Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld werden ebenfalls zu den gemeldeten lohnzahlungspflichtigen Stunden hinzugerechnet.
Die BMB kann zudem bei Bedarf unabhängig von den genannten Kriterien beantragt werden. Der automatisierte Prozess zur Erstellung dieser Bescheinigung wurde nun erfolgreich abgeschlossen und ist bereits gestartet.
Eine Musterbescheinigung finden Sie hier https://extranet.zdb.de/fileadmin/Extranet/Sozial-_und_Tarifpolitik/SPA-Rundschreiben/2024/2024-08-14_SokaBau_BMB_Muster.pdf.