Cannabislegalisierung: Informationen und Plakat-Aktion für mehr Sicherheit & Gesundheit

Neue FAQ der DGUV zur Bedeutung der Cannabislegalisierung, BG BAU stellt Plakate zur Sensibilisierung bereit

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat anlässlich der Cannabislegalisierung eine FAQ-Liste veröffentlicht. Die BG Bau stellt Plakate zur Sensibilisierung der Beschäftigten bereit.

Im Juni ist das Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Dieses hat auch Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Denn Rausch- und Suchtmittel können dazu führen, dass Beschäftigte nicht nur sich, sondern auch andere gefährden.

Der Fachbereich Gesundheit im Betrieb der DGUV hat eine neue Ausgabe der Publikationsreihe Fachbereich AKTUELL veröffentlicht.
Die Ausgabe gibt Antworten auf Fragen zur Cannabislegalisierung, die sich unter anderem im Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stellen. Unter diesem Link kann die genannten Ausgabe aufgerufen werden. 

BG BAU stellt Plakate vor

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) empfiehlt nicht nur, den Umgang mit Cannabis in Betrieben zu verbieten und Regelungen für den Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln am Arbeitsplatz zu treffen, sondern stellt auch Plakate zur Sensibilisierung der Mitarbeiter bereit.

Cannabis ist am Arbeitsplatz generell unangebracht. Laut der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" dürfen sich Versicherte nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand begeben, der sie selbst oder andere in Gefahr bringen könnte. Deshalb befürwortet die BG BAU eine strikte Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Rauschmittel am Arbeitsplatz.

Details zum Cannabiskonsum wurden mittlerweile spezifisch geregelt. Gemäß § 5 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Nichtraucher am Arbeitsplatz effektiv vor den Gesundheitsgefahren des Rauchens und der Dämpfe von Tabak-, Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten zu schützen.

Kürzlich wurde im Straßenverkehrsgesetz ein akzeptabler Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut definiert. Man gilt als fahrtüchtig, wenn der THC-Wert im Blutserum nach dem Konsum von Cannabis unter 3,5 ng/ml liegt. Dieser Wert entspricht laut Gesetzesbegründung etwa 0,2 Promille Alkohol.

Unterstützung für Unternehmen

Wer auf Baustellen auf Gerüsten, Dächern oder an Maschinen arbeitet, muss Risiken und Gefahren korrekt erkennen und bewerten können. Cannabiskonsum beeinträchtigt die Wahrnehmung und Reaktionszeit, was auf dynamischen Baustellen schnell zu einer Unfallgefahr führen kann. Die BG BAU rät Unternehmen, eine Betriebsanweisung oder ähnliche Regelungen für den Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln am Arbeitsplatz zu erstellen, die auch Cannabis umfassen. Zudem sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in Bezug auf die Risiken informieren und sensibilisieren. Die BG BAU unterstützt dabei mit einem umfassenden Angebot auf ihrer Webseite sowie neuen Plakatmotiven zum Aushang im Betrieb. Diese können von Mitgliedsunternehmen der BG BAU kostenfrei bestellt werden.

 

 

 

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