Keine Kurzarbeits-Sonderregelungen für Baugewerbe
Bundesarbeitsministerium und Bundesbauministerium sehen derzeit noch keine Notwendigkeit für Kurzarbeits-Sonderregelungen im Baugewerbe.
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) und das Bundesbauministerium (BMWSB) sehen derzeit noch keine Notwendigkeit für gesonderte Regelungen zur Unterstützung von in Kurzarbeit befindlichen Bauunternehmen.
Die Sozialpartner hatten gemeinsam mit den beiden Ministerien die Daten zur Kurzarbeit im Baugewerbe der Bundesagentur für Arbeit und von SOKA-BAU ausgewertet und abgeglichen. Dabei konnte zwar eine Zunahme der Kurzarbeit festgestellt werden, allerdings zeigt sich die Kurzarbeit immer noch nicht in einer auffälligen Größenordnung. In einem Schreiben von Baustaatssekretär Dr. Rolf Bösinger und BMAS-Staatssekretärin Leonie Gebers vom 4. Juli 2024 an die Bau-Sozialpartner stellen die beiden Ministerien fest, dass „positive Signale … auf eine Aufhellung der Lage“ hindeuten.
Die Leitzinsverbesserung werde das Umfeld für Investitionen verbessern und günstigere Finanzierungsbedingungen am Kreditmarkt dem wieder in Gang kommenden Wohnungsbau zusätzlichen Schub verleihen.
Hinzu käme eine zielgerichtete Wohnungsbaupolitik mit verbesserten Abschreibungsbedingungen, Rekordsummen für den sozialen Wohnungsbau und Neubauprogrammen mit großer Hebelwirkung. Trotzdem werden die Ministerien vorsorglich rechtliche Unterstützungsmöglichkeiten erarbeiten, falls die Lage doch schlechter wird. Dafür werde das Lagebild monatlich aktualisiert und ausgewertet.
Die Arbeitgeberseite hat sich dafür ausgesprochen, beim Lagebild zukünftig nicht nur die Entwicklung bei der Kurzarbeit auszuwerten, sondern auch den Beschäftigungsstand – also die Arbeitsplatzentwicklung. Denn es sei nicht auszuschließen, dass Unternehmen nicht erst zum Mittel der Kurzarbeit greifen, sondern freiwerdende Arbeitsplätze nicht neu besetzen oder sogar betriebsbedingte Kündigungen aussprechen würden. Daher müssten sowohl Kurzarbeitsentwicklung als auch Beschäftigungsstand genau beobachtet werden.
Angesichts der niedrigen Auftragseingänge und Baugenehmigungen müsse man davon ausgehen, dass dies auch negative Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation im Baugewerbe haben wird.
Wir werden weiterhin den Kontakt zu den Entscheidungsträgern halten, um diese zu einer sachgerechten Lösung zu bewegen.