Gerichtsgutachten: Elektronische Kommunikation mit Gerichten
Sachverständige können in Niedersachsen kostenlos mit Gerichten digital kommunizieren.
Zivilgerichte erwarten von Sachverständigen die digitale Kommunikation und akzeptieren den Papierposteingang von Gutachten nicht mehr. Jedoch sind die Sorgen einiger BVN-Mitglieder unbegründet, dass handwerkliche Sachverständige sich auf eigene Kosten einen digitalen Kommunikationsweg einrichten und alle zwei Jahre eine Gebühr für die Erneuerung der Unterschriftskarte entrichten müssen. Denn die Rechtslage räumt Sachverständigen auch einen kostenlosen Weg ein. Danach können Sachverständige auch in Zukunft digital mit den Gerichten auf sicherem Weg und ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand kommunizieren.
Sachverständigen können bereits jetzt das allen Bürgern offenstehende „Mein Justizpostfach“ nutzen. Im Gegensatz zum besonderen Behördenpostfach (eBPO), für das eine spezielle Software gekauft werden muss, ist die Software bei „Mein Justizpostfach“ kostenlos.
Die sichere Identifikation erfolgt mit dem eigenen Personalausweis und einem herkömmlichen Smartphone, auf das die „Ausweis-App“ des Bundes geladen wurde (https://www.ausweisapp.bund.de/download). Eine gesonderte Unterschriftenkarte ist nicht erforderlich. Alle Personalausweise haben seit 2010 einen Chip, der die sichere Identifikation im Internet ermöglicht. Falls die sechsstellige Persönliche Identifikationsnummer (PIN), die man zusammen mit dem Personalausweis bekommen hat, nicht mehr auffindbar ist, kann in jedem Bürgeramt mit einer „Kurzanliegen-Wartemarke“ ohne vorhergehende Terminvereinbarung eine neue PIN erworben werden.
Weitere Informationen finden Sie in dem Infoblatt aus Niedersachsen. Etwas ausführlicher ist die -in der Sache vergleichbare- Anleitung aus Nordrhein-Westfalen.