Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ: Neue Zuschussförderung für Digitalisierung

Seit dem 25. Juni 2024 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Niedersachsen über die NBank den „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ beantragen, um Zuschüsse zu Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie IT-Sicherheit zu erhalten. 

Das Niedersäch­sische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung erklärt, dass das Programm die digitale Transformation in KMU beschleunigen soll, um Wert­schöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stei­gern.

„Die neue Förderung tritt die Nachfolge des erfolgreichen „Digitalbonus“-Programms an, das erste Digitalisierungsschritte von KMU vorangetrieben hat“, erläutert Niedersachsens Wirtschafts- und Digitalminister Olaf Lies. „Wir haben mit dem ersten Digitalbonus viele KMU in Niedersachsen in herausfordernden Zeiten auf ihrem Weg der Digitalisierung unterstützt. Der neue Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ knüpft daran an und fördert Projekte, die die digitale Transformation weiter voranbringen und neue Wertschöpfungspoten­ziale erschließen“, so Lies weiter.

Die geförderten Projekte müssen einen signifikanten Digitalisierungsfortschritt und einen hohen Innovationsgehalt aufweisen. „Mit dem ersten Digitalbonus haben wir breite Anreize geschaffen, um die Digitalisierung in unseren Betrieben voranzu­treiben“, sagte Lies. „Es war das richtige Programm zur richtigen Zeit, da viele KMU während der Corona-Krise entscheidende Schritte machen konnten. Die neue Förderung geht nun noch tiefer.“

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent für kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeitende und eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € oder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) und bis zu 20 Prozent für mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro). Die Förderhöhe beträgt mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro. An­tragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige im Bereich Life Sciences oder eHealth mit Sitz oder Betriebs­stätte in Niedersachsen.

Bewertung: Wie bereits aus den Aussagen des Wirtschaftsministers ersichtlich, liegen die Hürden für eine erfolgreiche Bezuschussung mit der neuen Richtlinie deutlich höher als noch beim Digitalbonus.Niedersachsen (Ende 2021 ausgelaufen). Investitionen in die IKT-Grundausstattung (Diensthandys, Betriebssysteme, Büro­software, etc.) zählen erneut nicht zu den förderfähigen Ausgaben. Investitionen in weitere Hardware müssen darüber hinaus zu einem deutlichen Digitalisierungs­fortschritt im Unternehmen führen und einen hohen Innovationsgehalt aufweisen. Neu ist außerdem, dass Unternehmen einen (subjektiv anmutenden) Qualitätskri­terienkatalog bearbeiten müssen, um die Förderwürdigkeit zu beurteilen.

Zusammenfassend spricht dieses Zuschussprogramm tendenziell bereits digitali­sierte und innovative Unternehmen an und ermöglicht diesen, ihren bereits einge­schlagenen Weg der Digitalisierung fortzusetzen. Die vorgesehenen Förderhöhen sowie die Bagatell­grenze in Höhe von 3.000 Euro lassen dann sicherlich das eine oder andere In­vestment wirtschaftlicher erscheinen. Erste Schritte in Richtung digitaler Pro­zesse und Anwendungen, die über das vorherige Förderprogramm (digitalbonus.niedersachsen) noch priorisiert wurden, lassen sich ab diesem Sommer jedoch weniger einfach fördern als noch im Zeitraum 2020 bis 2021. Exemplarisch verneint der Fördercheck auf der Website der NBank Ihre Anfrage, wenn Sie die Frage: „Planen Sie eine Investition, die Ihre bereits umgesetzten Digitalisierungs­aktivitäten noch weiter ausbaut und auch von Dritten als innovativ bezeichnet wer­den kann?“ verneinen. Was dabei „der Dritte als innovativ bezeichnen wird“ bleibt leider offen. Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen versuchte bereits im Rahmen der Verbändeanhörung die Richtlinie zum digitalbonus.niedersachsen-innovativ auch um diese Punkte zu korrigieren – leider nur mit eingeschränktem Erfolg.

Alle weiteren Informationen und Unterlagen zum Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ sowie die Möglichkeit zum „Fördercheck“ finden Sie auf der Website der NBank unter: www.nbank.de

 

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