Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen 2024: Tarifvorschlag erarbeitet

HDB, IG BAU, ZDB konnten sich in einem Spitzengespräch am 28. Mai 2024 in München auf einen Vorschlag für eine Tarifeinigung verständigen.

Bei einem vertraulichen Spitzengespräch von ZDB, HDB und IG BAU am 28. Mai 2024 in München konnte ein Ergebnis für einen möglichen Tarifvorschlag erzielt werden. Die ZDB-Verhandlungskommission wird über den Vorschlag am heutigen Mittwoch, den 29. Mai 2024 beraten. Von ihrem einstimmigen Votum hängt es ab, ob eine Vorlage an die ZDB-Mitgliederversammlung zur Entscheidung über Annahme oder Ablehnung erfolgt.

Das Ergebnis des Tarifeinigungsvorschlages lautet:

Lohn und Gehalt:

  • Stufe 1 ab 1. Mai 2024: Erhöhung der Löhne (Ausnahme L1 Ost und West) und Gehälter um 1,2 % im Westen, 2,2 % im Osten zuzüglich eines tabellenwirksamen Festbetrages von 230,00 € monatlich. Die LG 1 wird in Ost und West einheitlich um 2,2% zuzüglich eines tabellenwirksamen Festbetrages von 230,00 € monatlich erhöht.
  • Stufe 2 ab 1. April 2025: Erhöhung der Löhne und Gehälter (Ausnahme L1 Ost und West) um 4,2 % im Westen, 5,0 % im Osten. Erhöhung der L1 Ost und West um 5,0 %.
  • Stufe 3 ab 1. April 2026: Erhöhung der Löhne und Gehälter im Westen um 3,9 %, Angleichung der Tabellenwerte Ost an West.

Ausbildungsvergütungen:

Ab 1. Mai 2024 Erhöhung nach dem sogenannten Kasseler Modell

 

Ab 1. April 2026 Erhöhung der Auszubildendenvergütungen West um 3,9 % und Angleichung Ost an West.

  • Laufzeit des Lohn- und Gehaltsabschlusses: 1. April 2024 bis 31. März 2027 (1 Nullmonat April 2024)
  • Verhandlungsverpflichtung für einen Tarifvertrag für eine zweckgebundene Entgeltumwandlung.
  • Erklärungsfrist bis 14. Juni 2024: Bis dahin Aussetzung von Arbeitskampfmaßnahmen ab Donnerstag, den 30. Mai 2024.

Es ist nun Aufgabe der Verhandlungskommission, einstimmig darüber zu befinden, ob die Tarifeinigung der ZDB-Mitgliederversammlung zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung vorgelegt wird.
Sollte eine Annahme des Tarifeinigungsvorschlags erfolgen, wird in einer gesonderten Mitgliederversammlung des VBU, welche innerhalb der Erklärungsfrist stattfindet, über die Annahme oder Ablehnung des Vorschlags abgestimmt.

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