Ganzjährige Beschäftigung: Kurzarbeit

Bundesarbeitsministerium unterstützt Vorschlag für erleichterte KUG-Regelungen für das Baugewerbe

Das Bundesarbeitsministerium unterstützt nach langer Prüfung nun den Vorschlag erleichterte KUG-Regelungen für das Baugewerbe. Der ZDB hatte vorgeschlagen, in Hinblick auf die Krise im Baugewerbe kurzarbeitende Unternehmen dadurch zu unterstützen, dass eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ähnlich der Regelung zum Saisonkurzarbeitergeld erfolgt. 

Eine Finanzierung soll dabei aus den aufgelaufenen sehr hohen Mitteln der Winterbeschäftigungsumlage erfolgen. Der Vorschlag wird auch vom Bauindustrieverband HDB unterstützt. Dies war das Ergebnis eines Gesprächs am 7. Mai 2024 von ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa und ZDB-Geschäftsführer Heribert Jöris mit Staatssekretärin Leonie Gebers vom Bundesarbeitsministerium und Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. An dem Gespräch waren auch Vertreter vom ZDH und der Bundesagentur für Arbeit beteiligt, da letztere mit der Umsetzung des Vorschlags betraut wäre. Die IG BAU hatte eine Teilnahme an den Gesprächen, die letztendlich auch der Beschäftigungssicherung der Arbeitnehmer dienen, aus Verärgerung über die Ablehnung des Schiedsspruchs in den Tarifauseinandersetzungen durch die Arbeitgeberseite abgelehnt.

Geplant ist nun die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs für Anfang Juni, der dann mit einem anderen Gesetzesvorhaben verknüpft werden soll, um eine schnelle Behandlung im Bundestag zu gewährleisten. Insgesamt hat der gesamte Vorlauf für das Gesetzgebungsvorhaben aus unserer Sicht deutlich zu lange gedauert, da das BMAS nach eigenen Angaben umfangreichere rechtliche Prüfungen vornehmen musste. Wir hoffen dennoch, dass dem Baugewerbe damit ein eigenes Instrumentarium zur Verfügung gestellt wird, um schnell auf Beschäftigungskrisen reagieren zu können. Geplant ist dazu ein Gesetz, welches das BMAS ermächtigt, durch eine Verordnung eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei konjunktureller Kurzarbeit aus den Rücklagemitteln zu beschließen. Durch ein zufälliges Reporting anhand der Daten von SOKA-BAU soll dadurch sichergestellt werden, dass einerseits schnell sich abzeichnende Arbeitsmarktkrisen im Baugewerbe bekannt werden können, aber auch, dass die Winterbeschäftigungsumlage nur soweit angetastet wird, dass auch eine Bedienung der Ansprüche der Arbeitgeber während der Schlechtwetterzeit möglich bleibt.

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