Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen 2024: Musterschreiben für die Unternehmen

In Vorbereitung auf einen möglichen Arbeitskampf im Baugewerbe stellen wir verschiedene Musterschreiben für Unternehmen zur Verfügung.

Wir haben über das Ende der sog. Friedenspflicht und mögliche Arbeitskampfmaßnahmen der IG BAU im Baugewerbe informiert. Die IG BAU hat ihre Streikbereitschaft in einer Pressemeldung vom 3. Mai 2024 nochmals bekräftigt und kann jederzeit zu einem Streik aufrufen. Eine Urabstimmung durch die Gewerkschaftsmitglieder ist satzungsgemäß nicht zwingend vorgeschrieben. Es besteht keine Pflicht der Gewerkschaft, einen Streikbeschluss zu veröffentlichen. Aus diesem Grund kann von hier aus derzeit nicht vorausgesagt werden, ob und wann die IG BAU solche Maßnahmen ergreift und welche Baustellen eventuell betroffen sein könnten.

Eine Meldepflicht bezüglich konkreter Arbeitskampfmaßnahmen gegenüber einem bestreikten Unternehmen besteht insoweit ebenfalls nicht. Auch haben streikende Arbeitnehmer keine Meldepflicht bezüglich der Teilnahme an einem Streik gegenüber ihrem Arbeitgeber.

Wir empfehlen daher den Unternehmen, die Mitarbeiter über angekündigte Streiks zu informieren und konkret die Frage nach einer Streikbeteiligung zu stellen. Darüber hinaus sollte ggf. Kontakt mit den Arbeitnehmern/dem Betriebsrat gehalten werden, um über diesen Weg frühzeitige Informationen zur Dauer und zum Ablauf eines Streiks zu erlangen.

In der Regel ist ein Streik beendet, wenn eine Einigung im Tarifkonflikt erreicht wurde und die Tarifpartner dem Ergebnis zugestimmt haben. Bis zur Beendigung eines Arbeitskampfes kann es neben einem dauerhaften Streik auch immer wieder zu vorübergehenden Maßnahmen und Aktionen der Arbeitsniederlegung kommen, auch nur durch einzelne Mitarbeiter.

Wir halten in unserem Downloadbereich (Rubrik: Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht/Arbeitskampf) eine Vielzahl von Hinweisen, Empfehlungen und Musterschreiben bereit, unter anderem auch

  • ein Musterschreiben zur Information der Mitarbeiter über die Tarifsituation aus Sicht des Arbeitgebers,
  • ein Informationsblatt über die Auswirkungen einer Streikbeteiligung auf das Arbeitsverhältnis,
  • das Musterschreiben zur Mitarbeiterinformation über die Anrechnung einer freiwilligen Tariferhöhung auf einen möglichen zukünftigen Tarifabschluss, sowie
  • das Musterschreiben zur Information von Auftraggebern.

Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an uns wenden (lange@bvn.de).

 

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