Tarifpolitik

Das Baugewerbe Niedersachsen gibt Tarifempfehlung ab.

Der tarifschließende Verband des Baugewerbes Niedersachsen empfiehlt den Unternehmen des Baugewerbes vor dem Hintergrund des noch ungelösten Tarifkonfliktes eine Anhebung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen auf freiwilliger Basis.

Aufgrund der Nichtannahme des Schlichterspruchs vom 19. April 2024 sind die Entgelttarifverhandlungen gescheitert. Dies bedeutet, dass es zurzeit eine Vereinbarung der Tarifparteien über eine Erhöhung der Entgelte nicht gibt. Die IG BAU hat angekündigt, zu ihrer Ursprungsforderung (Festbetrag in Höhe von 500 € pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten) zurückzukehren und dieser durch kurzfristige Arbeitskampfmaßnahmen Nachdruck zu verleihen.

Die Arbeitgeberseite ist selbstverständlich bereit, die Tarifverhandlungen konstruktiv fortzusetzen und hat den Willen zur Einigung. Wann es letztlich zu einer verbindlichen Einigung zwischen der IG BAU und den Bauarbeitgebern kommt, kann nicht prognostiziert werden. Diese zeitliche Phase, dass heißt vom Scheitern der Tarifvertragsverhandlungen bis zu einem Abschluss eines Entgelttarifvertrages, ist für alle Beteiligten eine unbefriedigende Situation.

Um diesen Schwebezustand zu überbrücken, geben wir folgende Tarifempfehlung ab:

Löhne und Gehälter

  • Erhöhung der Tariflöhne (TL) und Gehälter ab 1. Mai 2024 um 5 %
  • hiervon ausgenommen ist die Lohngruppe 1; in Hinblick darauf, dass die letzte Anhebung vor mehr als drei Jahren zum 1. Januar 2021 erfolgte, soll der Gesamttarifstundenlohns (GTL) auf 14,00 € erhöht werden.

Ausbildungsvergütungen

  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. Mai 2024 im 1. Ausbildungsjahr sowohl für gewerbliche Auszubildende, wie Auszubildende in den technischen bzw. kaufmännischen Berufen und im Feuerungsbau in West und in Ost einheitlich auf 1.000,- €.
  • Erhöhungen aller anderen Ausbildungsvergütungen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Tarifempfehlung unverbindlich ist. Es besteht daher für die Unternehmen keine Verpflichtung, diese umzusetzen. Sie ist vorrangig als Übergangslösung bis zu einer zukünftigen Tarifeinigung anzusehen. Hiermit soll auch zum Ausdruck gebracht werden, dass die Bauarbeitgeber zu ihrem Angebot und Zusage einer Entgeltsteigerung für die Mitarbeiter stehen und sich für eine Fortsetzung der Tarifgespräche einsetzen.

Einzelheiten zu der Tarifempfehlung und Arbeitshilfen finden Sie in unserem Downloadcenter, im Bereich „Arbeits-, Tarif- und  Sozialrecht, Rubrik Arbeitskampf.

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