Seit dem 1. Januar 2023 richtet sich die Höhe des Verpflegungszuschusses bei Baustellen mit täglicher Heimfahrt nach der Entfernung zwischen Arbeitsstelle und Betrieb.
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Seit dem 1. Januar 2023 richtet sich die Höhe des Verpflegungszuschusses bei Baustellen mit täglicher Heimfahrt nach der Entfernung zwischen Arbeitsstelle und Betrieb.
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