Wohnungsbaugipfel: Maßnahmen greifen zu kurz!

Landesregierung muss handeln, um Stillstand im Baugewerbe zu verhindern

Statement von Matthias Wächter, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbe-Verbandes Niedersachsen, zu den Ergebnissen des Wohnraumgipfels.

Nach dem Kanzlergipfel herrscht eine geteilte Meinung über die Ergebnisse vor. Allein die Tatsache, dass die Regierung sich endlich eingehend mit den drängenden Fragen des Baugewerbes und der Bauindustrie auseinandergesetzt hat, ist positiv zu werten.

Trotz einiger Schritte, die in die richtige Richtung gehen, bleibt aus unserer Sicht der ganz große Wurf aus. Ein kurzfristiger und positiver Effekt auf das Baugewerbe ist nicht zu erwarten. Vieles was jetzt angekündigt wurde, greift aufgrund der Vorlaufzeit sowie der langen Planungs- und Genehmigungsprozesse erst 2025. Und so wird sich die Krise im Wohnungsbau und damit der beginnende Arbeitsplatzabbau im Baugewerbe noch verschärfen.

Mit Blick auf die Einzelmaßnahmen des Regierungspapiers ist für uns besonders wichtig, dass die Bundesregierung auf die Festlegung des EH-40 Standards als gesetzlichen Mindeststandard in dieser Legislaturperiode verzichtet. Dies wurde seitens des Verbands gefordert, um der eingebrochenen Wohnungsbaunachfrage einen Schub zu geben. Entscheidend ist dabei, dass der EH 55-Standard auch gefördert wird, damit die Nachfrage in Gang kommt. Eine KfW-Förderung unter Berücksichtigung des EH 55-Standards muss daher ebenfalls möglich sein. Jedes gebaute EH 55-Haus ist angesichts des Wohnraummangels besser als kein EH 40-Haus.

Darüber hinaus muss aber auch das Land Niedersachsen geeignete Maßnahmen ergreifen, damit der Stillstand im Wohnungsbau in Niedersachsen überwunden werden kann. In Frage kommt zum einen ein teilweiser oder vollständiger Verzicht des Landes auf die Grunderwerbssteuer für junge Familien, die erstmals Wohneigentum erwerben. Zum anderen müssen die Genehmigungsprozesse beschleunigt werden. Das Land Niedersachsen sollte gemeinsam mit den Kommunen darauf hinarbeiten, dass ein Bauantrag innerhalb von drei Monaten genehmigt werden kann.

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