Arbeitsunfälle digital melden

Elektronische Meldung ab 1. Januar 2024 möglich

Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle können der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung ab dem 1. Januar 2024 digital gemeldet werden. 

Verpflichtend wird es erst später.

Betriebe müssen Unfälle und Berufskrankheiten von Mitarbeitern der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) und der Berufsgenossenschaft melden. Ab Anfang 2024 ist das auch elektronisch möglich- über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Änderung geht auf die Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung zurück.

Bis die elektronische Meldung ab 1. Januar 2028 für alle Betriebe Pflicht wird, gibt es eine Übergangsfrist. Das bedeutet: Bis Ende 2027 können Unfall- und Krankheitsanzeigen neben der elektronischen Variante auch als Papierform eingereicht werden. Bis dahin stehen die Musterformulare online zum Ausdrucken zur Verfügung. Ab 2028 werden die bisherigen Anzeigenformulare nicht mehr verfügbar sein.

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung 2024 können auch Unfälle gemeldet werden, die während einer Tätigkeit im Homeoffice passiert sind. Neu aufgenommen wird zudem die Angabe, ob es sich bei dem Unfall um ein Gewaltereignis handelt. Neben der Angabe des weiblichen und männlichen Geschlechts kann zusätzlich, „divers" oder „keine Angabe" ausgewählt werden, heißt es in der Verordnung im Bundesgesetzblatt vom 20. Juli 2023.

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