
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 5. April 2023 die Novellierung der am 1. August 2023 in Kraft tretenden Ersatzbaustoffverordnung beschlossen. Die vorgesehenen Änderungen beinhalten insbesondere Klarstellungen für den Vollzug und Aktualisierungen der Verweise auf Regelwerke, aber auch umfangreiche Anforderungen an Güteüberwachungsgemeinschaften wurden neu aufgenommen.
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