
Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) München (Rechtswidrigkeit der remote Einbindung von Google Fonts) versenden Abmahnkanzleien und Privatpersonen vermehrt Abmahnungen in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an Unternehmen. Gegenstand der Abmahnung ist die remote Einbindung von Google Fonts auf der Unternehmenshomepage.
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