Neue Bundeserlasse zu Lieferengpässen und Preissteigerungen - weitere Erleichterungen zur Vorgehensweise

Neue Erlasse vom 22. Juni 2022 vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges.

Verlängerung für den Bundeshoch- und Bundesverkehrswegebau bis zum 31. Dezember 2022, Verzicht auf Basiswert 1 und Absenkung der Aufgreifschwelle für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln von 1 auf 0,5 Prozent.

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