Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat eine einfache(re) Antragsstellung auf Mauterstattung über ein Online-Portal unter
https://antrag-gbbmvi.bund.de/web/eservice-bag-mauterstattung
freigeschaltet.
Betroffene Unternehmen sollten ihren Erstattungsantrag erst stellen, wenn sämtliche Mautaufstellungen/Abrechnungsinformationen für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 vorliegen.
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