Das Bundeskabinett hat die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen.
Mit dieser Verordnung soll sichergestellt werden, dass auch im vierten Quartal 2021 Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und ggf. Insolvenzen vermieden werden.
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