Nachunternehmervertrag BAU - ZDB gibt Fassung Juli 2021 heraus

Der Nachunternehmervertrag BAU wurde aktualisiert und in der Fassung Juli 2021 vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) herausgegeben.

Aufgrund zwischenzeitlicher ergangener Rechtsprechung bestand bei einigen Klauseln der Vorfassung die Gefahr, dass diese AGB-rechtlich unwirksam waren. Eine Überarbeitung dieser Klauseln war daher notwendig geworden.

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