Ab dem 27. November 2020 sind Lieferanten, die als Auftragnehmer im Rahmen öffentlicher Aufträge für den Bund und seine Behörden tätig sind, bis auf wenige Ausnahmen zum Versand elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtet. Das sieht die E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV) vom 6. September 2017 vor. Wir informierten mehrfach innerhalb der letzten Jahre zu diesem Thema. Unser benachbartes Bundesland Bremen schließt sich der Vorgehensweise des Bundes grundsätzlich an und fordert ebenfalls die elektronische Rechnung ab dem 27. November 2020. Doch was ist überhaupt eine E-Rechnung und wie wirkt sich die Verpflichtung konkret aus?
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