Großraum- und Schwerlasttransporte: Zuständigkeiten bleiben erhalten

Die bislang geltenden Zuständigkeiten für die Genehmigung von Groß-raum- und Schwerlasttransporten bleiben zum Teil erhalten. Bauunterneh-men können sich weiterhin an die Behörde am Sitz ihres Betriebes wenden. Damit entfallen die ab 2021 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorge-sehenen Änderungen.

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