Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Die entsprechende Richtlinie des Landes Niedersachsen setzt die Bundesvorgaben 1:1 um – verlängert somit die Möglichkeit, Überbrückungshilfe zu beantragen. Die NBank ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt bereit, Anträge entgegenzunehmen.
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