Wir informierten zuletzt über DIE BAUSTELLE – Ausgabe Oktober 08/2020 über die Corona-Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020. Entgegen der ursprünglichen Befristung, nach der die Antragstellung für den Leistungszeitraum Juni bis August 2020 am 31.08.2020 enden sollte, hat die Bundesregierung zwischenzeitlich beschlossen, die Corona-Überbrückungshilfe bis Ende des Jahres fortzuführen (Leistungszeitraum der sog. Überbrückungshilfe II: September bis Dezember 2020).
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