Corona-Krise: Erhöhte Wertgrenzen bleiben in Niedersachsen bis 31. März 2021 bestehen

Die zunächst bis zum 30. September 2020 befristeten Erleichterungen für die Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber in Niedersachsen werden bis zum 31. März 2021 verlängert (siehe auch DIE BAUSTELLE Ausgabe April 04/2020).

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