VNZ-Arbeitskreis-Informationen

Nur für VNZ-Mitglieder

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(0511) 95757-0
Frau Kuster

Die Werte und Anforderungen in den VNZ-Arbeitskreis-Informationen können sich geändert haben und sind eigenverantwortlich auf Aktualität zu überprüfen!

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2024/2 - Beispiel zur Ermittlung eines Stundenverrechnungssatzes für einen Spezialfacharbeiter (Zimmerer) ab 1. Mai 2024
Nur beispielhafte Berechnung. Abwandlung und Anpassung an die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse sind unbedingt erforderlich!
2024/01 - Beispiel zur Ermittlung eines Stundenverrechnungssatzes für einen Spezialfacharbeiter (Zimmerer) ab 1. Januar 2024
Nur beispielhafte Berechnung. Abwandlung und Anpassung an die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse sind unbedingt erforderlich!
2023/02 - Beispiel zur Ermittlung eines Stundenverrechnungssatzes für einen Spezialfacharbeiter (Zimmerer) ab 1. April 2023
Nur beispielhafte Berechnung. Abwandlung und Anpassung an die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse sind unbedingt erforderlich!
2023/01 - Beispiel zur Ermittlung eines Stundenverrechnungssatzes für einen Spezialfacharbeiter (Zimmerer) ab 1. Januar 2023
Nur beispielhafte Berechnung. Abwandlung und Anpassung an die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse sind unbedingt erforderlich!
2022/01 - Beispiel zur Ermittlung eines Stundenverrechnungssatzes für einen Spezialfacharbeiter (Zimmerer) ab 1. Januar 2022
Nur beispielhafte Berechnung. Abwandlung und Anpassung an die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse sind unbedingt erforderlich!
2021/02 - Erfüllungserklärung nach § 92 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- neue Erklärungen sind nach dem GEG erforderlich -
2021/01 - Unternehmererklärung nach § 96 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
2020/07 - Beispiel zur Ermittlung eines Stundenverrechnungssatzes für einen Spezialfacharbeiter (Zimmerer) ab 1. Januar 2021
Nur beispielhafte Berechnung. Abwandlung und Anpassung an die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse sind unbedingt erforderlich!
2020/06 - Beispiel zur Ermittlung eines Stundenverrechnungssatzes für einen Spezialfacharbeiter (Zimmerer) ab 1. Oktober 2020
Nur beispielhafte Berechnung. Abwandlung und Anpassung an die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse sind unbedingt erforderlich!
2020/05 - Beispiel zur Ermittlung eines Stundenverrechnungssatzes für einen Spezialfacharbeiter (Zimmerer) ab 1. Januar 2020
Nur beispielhafte Berechnung. Abwandlung und Anpassung an die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse sind unbedingt erforderlich!

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