Rundschreiben Straßen- und Tiefbau Nr. 08/2022
Aufruf zur Mitarbeit
FGSV plant die Erstellung eines Merkblatts über den Umgang mit Bodenaushub
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) plant die Erstellung eines Merkblattes über den Umgang mit Bodenaushub und sucht für die Arbeitsgruppe noch Mitwirkende.
Hintergrund:
Im Umgang mit anfallendem Bodenaushub auf Baumaßnahmen kommt es immer wieder zu Unsicherheiten, Unklarheiten oder auch Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, wie mit diesem Boden bei Wiederverwendung, Verwertung oder Entsorgung zu verfahren ist und was es zu beachten gilt.
Die eingeführte und ab August 2023 explizit anzuwendende Ersatzbaustoffverordnung macht den Umgang in diesem Zusammenhang nicht einfacher.
Aus diesem Grund soll innerhalb der Arbeitsgruppe 5 „Erd- und Grundbau“ der FGSV im Arbeitskreis AK 5.5.4 „Umgang mit Bodenaushub und Sekundärbaustoffen“ ein „Merkblatt über den Umgang mit Bodenaushub“ erarbeitet werden.
Dieses soll eine Hilfestellung für alle Ingenieurbüros, Auftragsverwaltungen, Sachverständige und Bauunternehmen werden und den Umgang mit Bodenaushub, insbesondere die Abfallvermeidung, die Wieder- und Weiterverwendung von Böden, die Verfüllung und die Deponierung betrachten.
Das Merkblatt soll bis 2024 fertiggestellt werden. Für die Mitarbeit an dem Regelwerk in diesem Arbeitskreis wird noch um Unterstützung – insbesondere aus dem Bereich der Bauunternehmen – gebeten.
Bei Fragen oder Interesse bitten wir unsere Mitglieder, sich bis zum Mittwoch, d. 27. Juli 2022 mit der Geschäftsstelle der Landesfachgruppe Straßen- und Tiefbau, Frau Lampe (E-Mail: lampe@bvn.de, Tel. 05 11 / 9 57 57 - 25) in Verbindung zu setzen. Vielen Dank!