Rundschreiben Straßen- und Tiefbau Nr. 16/2022
Landesfachgruppe bittet um Mitarbeit!
Entwurf der DIN 18220 „Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze“ veröffentlicht
Das DIN Normungsinstitut hat den Norm-Entwurf der DIN 18220 „Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze“ veröffentlicht und um Stellungnahme gebeten.
Bereits im Mai 2020 begann die Normung zum Trenching-Verfahren im DIN, nachdem der Normungsantrag positiv beschieden wurde.
Mittlerweile wurde hierzu die DIN 18220 „Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze“ im Entwurf vom Normungsausschuss NA 005-10-11 AA „Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze“ im Entwurf erarbeitet und im Rahmen einer Einspruchsphase zur Stellungnahme veröffentlicht.
Das Dokument soll Leitlinien für den Bau und Hinweise zur Planung und Dokumentation von unterirdischen Telekommunikations-Breitbandinfrastrukturen im Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren für Mikrorohre, Mikrorohrverbunde, Kabelschutzrohre und erdverlegbare Telekommunikationskabel vorgeben. Darüber hinaus legt es Verfahren für die Herstellung von Gräben unterschiedlicher Breite und Tiefe, die Legung der Telekommunikations-Infrastruktur sowie die Verfüllung und Wiederherstellung im Bereich der Straßengrundstücke im öffentlichen Raum sowie privater Grundstücke fest. Das Dokument ist nicht anzuwenden für:
a) den Bau oberirdischer Leitungen;
b) den Bau von Leitungen an Ingenieurbauwerken, wie zum Beispiel Brücken und Tunnel;
c) den Bau von Leitungen in Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Bundesfernstraßen;
d) den Rückbau von Leitungen und
e) den Leitungsbau in Bereichen von Bahnlinien.
Der DIN-Entwurf ist diesem Schreiben beigefügt. Sofern Sie Anmerkungen und/oder Ergänzungsvorschläge haben, können diese in dem beigefügten Formblatt eintragen werden. Ihre Stellungnahmen erbitten wir bis zum Mittwoch, d. 11. Januar 2023, per E-Mail (Kontakt: Frau Lampe, E-Mail: lampe@bvn.de). Die Rückmeldungen werden anschließend gebündelt an den Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) weitergeleitet.