Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist seit dem 1. August 2023 in Kraft.
Um die Umsetzung bei den Unternehmen, die Ersatzbaustoffe herstellen oder verwenden, zu begleiten, haben der Deutsche Abbruchverband (DA), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Bauindustrie (HDB) im September 2023 ein bundesweites Monitoring gestartet, an dem sich bislang bereits rund 120 Betriebe beteiligt haben.
Bis Ende Juni 2024 haben Unternehmen noch die Möglichkeit, hieran teilzunehmen, um ein aussagekräftiges Bild der Gesamtsituation zu zeichnen und die notwendigen Optimierungen zu identifizieren.
Mittlerweile ist bei vielen Unternehmen die gesamte Güteüberwachung durchgeführt worden, daher werden auch bereits befragte Unternehmen gebeten, an der Umfrage erneut teilzunehmen.
Den Fragenkatalog finden Sie hier. Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Katalog bis zum Freitag, d. 28. Juni 2024, an lampe@bvn.de zurück.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Carsten Woll, Geschäftsführer der Landesfachgruppe Straßen- und Tiefbau, unter 05 11 / 9 57 57 – 24 telefonisch gern zur Verfügung.
Bereits kurz nach Inkrafttreten der EBV wurde auch von anderen Verbänden der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft eine Umfrage unter potenziellen Abnehmern mineralischer Ersatzbaustoffe durchgeführt. Gefragt wurde nach dem derzeitigen Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) und wie sich der Einkauf und die Verwendung von MEB bei den zu erwartenden Neuregelungen verändern werden. An der zwischen Mitte Dezember und Ende Februar bundesweit durchgeführten Online-Umfrage haben Unternehmen aber auch Behörden, Dienstleister und sonstige Fachleute teilgenommen.
Den ausführlichen Bericht zur Umfrage finden Sie hier.
Die Ergebnisse zeigen, dass eine gesetzliche Regelung des Endes der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe die Einsatzmengen von MEB in öffentlich bzw. privat finanzierten Bauvorhaben grundsätzlich erhöhen könnte. Zwar gaben 62 Prozent der Umfrage-Teilnehmer an, schon jetzt regelmäßig MEB einzusetzen, 29 Prozent täten dies bisher aber nur in geringem Umfang.
Als größte Hemmnisse für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe wurden die mangelnde Rechtsverbindlichkeit bestehender Regelungen, der fehlende Produktstatus sowie Akzeptanzprobleme genannt.
Würde ein Produktstatus für alle MEB in allen Materialklassen der EBV umgesetzt, erwarten 77 Prozent der Teilnehmenden, dass dies zu einer Erhöhung der Einbaumengen insgesamt führen würde. Als Gründe werden vor allem der positiv belegte Begriff des „Produktes“ gegenüber „Abfall“, die Sicherheit für zukünftige Entscheidungen und ein geringerer bürokratischer Aufwand für MEB mit Produktstatus angeführt.
Sollten allerdings nur die „besten“ Materialklassen einen Produktstatus erhalten, vermuten drei Viertel der in der Umfrage befragten Marktteilnehmer eine noch stärker fokussierte Nachfrage nach diesen „besten“ Materialklassen. Gleichzeitig gehen knapp vier Fünftel davon aus, dass die MEB der übrigen Materialklassen voraussichtlich auf Deponien verwertet oder beseitigt werden müssten. Gründe hierfür wären unter anderem mangelnde alternative Verwertungs-/Entsorgungswege, Kosten, Rechtssicherheit und die geringe Akzeptanz.
Die Befragung zeigt die Potenziale von Ersatzbaustoffen mit Produktstatus auf. Akzeptanzgewinn sowie günstige Preise und gute Verfügbarkeit sprechen für mehr Wettbewerbsfähigkeit.
Die Umfrage hatte den Fokus auf die Nutzung von potenziellen Abnehmern der MEB, wohingegen das Monitoring von DA, ZDB, HDB und BGRB den Fokus auf die Umsetzung der EBV bei den betroffenen Unternehmen hat.
Wir bitten um eine breite Beteiligung, da nur so die Stellen benannt werden können, an denen die Ersatzbaustoffverordnung angepasst und ergänzt werden muss um eine wirtschaftliche Umsetzung und Nutzung der Potenziale einer Kreislaufwirtschaft Bau zu ermöglichen. Je mehr Unternehmen sich an der Umfrage beteiligen, desto größer ist das politische Gewicht, das wir nutzen können. Ihre Teilnahme ist daher von großer Bedeutung.