TL Beton-StB 26 veröffentlicht

Vertragsgrundlage bei zukünftigen BMV-Baumaßnahmen

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 10/2026 hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die „Technischen Lieferbedingungen für die Herstellung von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahr-bahndecken aus Beton, Ausgabe 2026“ (TL Beton-StB 26) veröffentlicht und diese als Vertragsgrundlage für zukünftige Baumaßnahmen aufgenommen.

 

Die TL Beton-StB 26 enthalten Anforderungen an Baustoffe, Baustoffgemische und an Einbaugemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Beton, die bei der Herstellung von Oberbauschichten im Straßen- und Wegebau sowie für andere Verkehrsflächen verwendet werden.

 

Nach allgemeinen Ausführungen gliedern sich die TL Beton-StB 26 auf in Abschnitte zu den Ausgangsstoffen, zu Baustoffen und Einbaugemischen für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln, zu Straßenbeton sowie zu sonstigen Baustoffen und Nachbehandlungsmitteln.

 

In den Anhängen wird zu den

 

  • Anforderungen an die Korngrößenverteilung von Gesteinskörnungen,
  • Anwendungsbereichen für rezyklierte oder industriell hergestellte Gesteinskörnungen und zur
  • Verwertung von Asphaltgranulat in Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln

 

ausgeführt.

 

Im neuen Regelwerk werden die Anforderungen an den Straßenbeton um den Kennwert der Spaltzugfestigkeit erweitert. Die Verwendung der Spaltzugfestigkeit für Verkehrsflächen aus Beton ab einer Größe von 10.000 m² dient dem Ziel einer verbesserten Qualität und Dauerhaftigkeit. Zusätzliche wurde in den neuen TL Beton-StB 26 die Anwendung verschiedener Zemente im Unter- und Oberbeton unter bestimmten Voraussetzungen eröffnet und die Verwendbarkeit von klinkerreduzierten Zementen ausgeweitet, um Möglichkeiten zur Einsparung von CO2 zu schaffen.

 

Die im Jahr 2013 eingeführten Handlungsanweisungen zur Vermeidung von Schädigungen durch die Alkali-Kieselsäure-Reaktion wurden im Regelwerk verankert.

 

Abweichend zu den bisherigen TL Beton-StB 07 werden die Fugenfüllstoffe in der neuen Ausgabe (TL Beton-StB 26) nicht mehr behandelt. Diese werden in den dafür eigenständig verfassten „Technischen Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe und Fugenfüllsysteme in Verkehrsflächen, Ausgabe 2024“ (TL Fug-StB 24) beschrieben.

 

Die TL Beton-StB 26 ersetzen die TL Beton-StB 07.



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