Das von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeitete Regelwerk "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Ländlicher Wege" (ZTV LW 26) ist im Entwurf fertiggestellt; es wird um Durchsicht und eventuelle Einsprüche gebeten.
Die ZTV LW 26 enthalten Regelungen und Anforderungen für
- Erdarbeiten sowie
- den Bau von Wegebefestigungen im Oberbau,
die beim Bau Ländlicher Wege nach den „Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege (RLW)“ zu beachten sind.
Dabei werden Wegebefestigungen im Oberbau unterteilt in
- Wegebefestigungen mit Schichten ohne Bindemittel,
- Wegebefestigungen mit hydraulischen Bindemitteln und Beton,
- Wegebefestigungen mit Asphalt sowie
- Wegebefestigungen mit Pflastersteinen und Spurwegplatten.
Die ZTV LW 26 sind in Verbindung mit den „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege, Ausgabe 2026 (TL LW 26) anzuwenden.
Interessierte können den Entwürfe herunterladen, Ihre Anmerkungen und Änderungswünsche mit Vorschlägen in die entsprechenden Einspruchstabelle eintragen und diese bis spätestens Mi., d. 1. Juli 2026, an den Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), Frau Desmarescaux, E-Mail desmarescaux@zdb.de, übersenden.
Auf Grundlage der eingegangenen Anmerkungen wird der ZDB dann fristgerecht eine zusammengefasste Stellungnahme einreichen. Wir danken für Ihre Unterstützung!