Die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeiteten Regelwerke
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Platten- und Großformatbelägen sowie von Randeinfassungen und Entwässerungsrinnen (ZTV Pflaster-StB) und
- Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Platten- und Großformatbelägen sowie von Randeinfassungen und Entwässerungsrinnen (TL Pflaster-StB)
sind im Entwurf fertiggestellt; es wird um Durchsicht und eventuelle Einsprüche gebeten.
Die ZTV Pflaster-StB sind in Verbindung mit den TL Pflaster-StB bei der Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung von Verkehrsflächen sowie von Einfassungen anzuwenden.
Nicht Bestandteile dieser ZTV Pflaster-StB sind:
- Anforderungen an die Substrate und Begrünung der begrünbaren Flächenbefestigungen,
- Plattenbeläge für versickerungsfähige Verkehrsflächen,
- Pflasterdecken und Plattenbeläge in gebundener Ausführung,
- Bankettbefestigungen mit vorgefertigten Befestigungselementen und
- Pflasterdecken und Plattenbeläge, die ohne Tragschichten auf Bauwerken gebettet sind.
Die TL Pflaster-StB sind bei der Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen anzuwenden und enthalten Anforderungen an natürliche, industriell hergestellte (künstliche) sowie an rezyklierte Gesteinskörnungen (RC-Baustoffe), Korngruppe, Baustoffgemische und an Befestigungselemente sowie Bordrinnen- und Muldensteine. Es werden, soweit vorhanden, Klassen bzw. Kategorien aus den europäischen Normen für die Eigenschaften der Bauprodukte festgelegt, die in Deutschland für den Anwendungszweck erforderlich sind.
Interessierte können die Entwürfe herunterladen, Ihre Anmerkungen und Änderungswünsche mit Vorschlägen in die entsprechenden Vorlagen Einspruchstabelle ZTV Pflaster-StB sowie Einspruchstabelle TL Pflaster-StB eintragen und diese bis spätestens Mi., d. 1. Juli 2026, an den Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), Frau Desmarescaux, E-Mail desmarescaux@zdb.de, übersenden.
Auf Grundlage der eingegangenen Anmerkungen wird der ZDB dann fristgerecht zu den jeweiligen Überarbeitungen eine zusammengefasste Stellungnahme einreichen. Wir danken für Ihre Unterstützung!