ZTV Asphalt – StB 26 Teil 1
Mit ARS 08/2026 veröffentlicht das Bundesverkehrsministerium die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Teil 1: Neubau und Bau von Schichten in gleichmäßiger Dicke“ und nimmt diese als Vertragsgrundlage für zukünftige Baumaßnahmen auf.
Das Regelwerk enthält umfassende technische Änderungen zum Herstellen von Asphaltschichten in gleichmäßiger Dicke. Es führt auch die Verwendung von Temperaturabgesenktem Asphalt als Regelbauweise ein und schafft damit die bauvertragliche Voraussetzung zur Einhaltung des ab 1. Januar 2027 wirksam werdenden Arbeitsplatzgrenzwertes für Dämpfe und Aerosole beim Heißeinbau von Bitumen.
Entsprechend der Branchenlösung Walzasphalt ist zur Einhaltung des AGW ohne weitere Schutzmaßnahmen der Einsatz von Temperaturabgesenktem Asphalt und die Verwendung von Asphaltfertigern mit Absaugeinrichtung der Generation 2.0 erforderlich.
Des Weiteren führt das Regelwerk die für die Temperaturabsenkung erforderlichen Bitumenzusätze ein und auch neue Prüfverfahren. Damit können Baumaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt mit TA-Asphalt beauftragt werden, für Maßnahmen ab dem 1. Januar 2027 oder Asphalteinbau nach dem 1. Januar 2027 ist die Umstellung auf TA-Asphalt zwingend erforderlich.
Die ZTV Asphalt Teil 1 nehmen Bezug auf die ZTV Asphalt Teil 2.